Steuerlexikon 2026
Dieses Lexikon erklärt die wichtigsten Begriffe rund um Gehalt, Steuern und Sozialversicherung in Deutschland, kurz, verständlich und mit Zahlen für 2026.
A
- Abfindung Eine Abfindung ist eine einmalige Zahlung bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, meist im Zusammenhang mit einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag.
- Arbeitnehmer-Pauschbetrag Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag beträgt 2026 automatisch 1.230 Euro und wird ohne Nachweis von den Einkünften abgezogen; er deckt typische Werbungskosten pauschal ab.
- Arbeitslosengeld I (ALG I) Arbeitslosengeld I ist die Lohnersatzleistung nach Jobverlust; es beträgt 60 Prozent (67 Prozent mit Kind) des letzten Nettolohns, maximal für 24 Monate.
- Arbeitslosenversicherung Die Arbeitslosenversicherung sichert den Lebensunterhalt bei Jobverlust; der Beitragssatz beträgt 2026 insgesamt 2,6 Prozent des Bruttolohns.
B
- Beitragsbemessungsgrenze Die Beitragsbemessungsgrenze ist das maximale Einkommen, bis zu dem Sozialversicherungsbeiträge berechnet werden; Einkommensteile darüber bleiben beitragsfrei.
- Betriebliche Altersvorsorge Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine vom Arbeitgeber mitfinanzierte Altersvorsorge, die steuerlich und sozialversicherungsrechtlich gefördert wird.
- Bruttolohn Der Bruttolohn ist das vereinbarte Arbeitsentgelt vor Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen.
E
- Elterngeld Elterngeld ersetzt 65 bis 100 Prozent des Nettoeinkommens der Vormonate nach der Geburt eines Kindes, mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro pro Monat.
- Elternzeit Elternzeit ist der gesetzliche Anspruch auf unbezahlten Sonderurlaub nach der Geburt eines Kindes; bis zu drei Jahre je Elternteil, gleichzeitig oder abwechselnd.
- Entgeltumwandlung Bei der Entgeltumwandlung verzichtet der Arbeitnehmer auf einen Teil seines Bruttogehalts zugunsten einer betrieblichen Altersvorsorge, was Steuern und Abgaben spart.
F
- Firmenwagen Ein Firmenwagen zur privaten Nutzung ist ein geldwerter Vorteil, der monatlich mit 1 Prozent des Bruttolistenpreises (oder per Fahrtenbuch) versteuert wird.
- Fünftelregelung Die Fünftelregelung (§ 34 EStG) ist eine Steuerermäßigung für außerordentliche Einkünfte wie Abfindungen, die die Steuerprogression abmildert.
G
- Geldwerter Vorteil Ein geldwerter Vorteil ist eine nicht in Geld bestehende Leistung des Arbeitgebers, die wie Arbeitslohn versteuert wird, z. B. ein Firmenwagen oder Sachbezüge.
- Grundfreibetrag Der Grundfreibetrag ist der steuerfreie Mindestbetrag des Einkommens; 2026 beträgt er 11.784 Euro für Alleinstehende.
H
- Homeoffice-Pauschale Die Homeoffice-Pauschale beträgt 2026 sechs Euro pro Heimarbeitstag, maximal 1.260 Euro im Jahr (210 Tage), und kann als Werbungskosten abgesetzt werden.
K
- Kinderfreibetrag Der Kinderfreibetrag beträgt 2026 insgesamt 9.600 Euro je Kind; das Finanzamt prüft automatisch, ob er oder das Kindergeld günstiger ist.
- Kirchensteuer Die Kirchensteuer ist ein Pflichtbeitrag für Mitglieder bestimmter Religionsgemeinschaften, der als Zuschlag zur Einkommensteuer erhoben wird.
- Krankenversicherung Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist für die meisten Arbeitnehmer Pflicht; der Basisanteil beträgt 14,6 Prozent plus einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag.
- Kündigungsfrist Die Kündigungsfrist bestimmt, wie lange nach Ausspruch der Kündigung das Arbeitsverhältnis noch weiterläuft; gesetzliche Fristen steigen mit der Betriebszugehörigkeit.
- Kündigungsschutz Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) schützt Arbeitnehmer ab sechs Monaten Betriebszugehörigkeit und in Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten vor willkürlicher Kündigung.
- Kurzarbeitergeld Kurzarbeitergeld (KuG) ersetzt 60 Prozent (67 Prozent mit Kind) des ausgefallenen Nettolohns bei vorübergehend reduzierter Arbeitszeit.
L
- Lohnabrechnung Die Lohnabrechnung (Gehaltsabrechnung) ist die monatliche Aufstellung von Brutto, Abzügen und Netto; der Arbeitgeber ist gesetzlich zur Ausstellung verpflichtet.
- Lohnfortzahlung Bei Krankheit hat der Arbeitnehmer für bis zu sechs Wochen Anspruch auf volle Fortzahlung des Arbeitsentgelts durch den Arbeitgeber.
- Lohnsteuer Die Lohnsteuer ist die direkte Steuer auf Arbeitseinkommen und wird monatlich vom Arbeitgeber einbehalten und ans Finanzamt abgeführt.
- Lohnsteuerjahresausgleich Der Lohnsteuerjahresausgleich ist die Erstattung zu viel einbehaltener Lohnsteuer durch den Arbeitgeber am Jahresende oder durch das Finanzamt im Rahmen der Steuererklärung.
M
- Midijob Ein Midijob ist eine Beschäftigung im Übergangsbereich zwischen 556,01 und 2.000 Euro monatlich mit reduzierten Arbeitnehmer-Sozialversicherungsbeiträgen.
- Mindestlohn Der gesetzliche Mindestlohn beträgt 2026 in Deutschland 13,90 Euro pro Stunde brutto; ab 2027 steigt er auf 14,60 Euro.
- Minijob Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung bis 556 Euro monatlich (2026); der Arbeitnehmer zahlt keine oder nur geringe Sozialabgaben.
- Mutterschaftsgeld Mutterschaftsgeld ersetzt während des Mutterschutzes das Nettogehalt; gesetzlich Versicherte erhalten von der Krankenkasse bis zu 13 Euro täglich, der Arbeitgeber stockt auf.
N
- Nettolohn Der Nettolohn ist der Betrag, der nach Abzug aller Steuern und Sozialabgaben vom Bruttolohn übrig bleibt und ausgezahlt wird.
P
- Pendlerpauschale Die Pendlerpauschale (Entfernungspauschale) beträgt 2026 ab dem ersten Kilometer 0,38 Euro pro Entfernungskilometer und kann als Werbungskosten abgesetzt werden.
- Pflegeversicherung Die Pflegeversicherung ist ein Pflichtbaustein der Sozialversicherung; der Beitragssatz beträgt 2026 insgesamt 3,4 Prozent, für Kinderlose ab 23 Jahren 4,4 Prozent.
- Probezeit Die Probezeit ist der Anfangszeitraum eines Arbeitsverhältnisses mit verkürzter Kündigungsfrist; sie darf maximal sechs Monate betragen.
R
- Rente Die gesetzliche Altersrente wird ab 67 Jahren gezahlt und ergibt sich aus den angesammelten Rentenpunkten; 2026 entspricht ein Punkt einer monatlichen Rente von 39,32 Euro.
- Rentenpunkte Rentenpunkte (Entgeltpunkte) sind die Berechnungsgrundlage der gesetzlichen Rente; jeder Punkt entspricht 2026 einer monatlichen Rente von 39,32 Euro.
- Rentenversicherung Die gesetzliche Rentenversicherung ist die Pflichtversicherung für Arbeitnehmer; der Beitragssatz beträgt 2026 insgesamt 18,6 Prozent des Bruttolohns.
S
- Solidaritätszuschlag Der Solidaritätszuschlag (Soli) ist ein Zuschlag zur Einkommensteuer, der 2026 nur noch für hohe Einkommen gilt.
- Sonderausgaben Sonderausgaben sind private Aufwendungen, die die Steuerlast mindern, z. B. Kirchensteuer, Spenden, Riester-Beiträge und Ausbildungskosten.
- Sozialversicherung Die Sozialversicherung umfasst die fünf Pflichtversicherungen für Arbeitnehmer: Renten-, Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung.
- Steuererklärung Die Einkommensteuererklärung ist die jährliche Abrechnung mit dem Finanzamt; im Durchschnitt erhalten Arbeitnehmer rund 1.000 Euro zurück.
- Steueridentifikationsnummer Die Steuer-ID ist eine lebenslange elfstellige Nummer jedes in Deutschland Gemeldeten; der Arbeitgeber benötigt sie für den Lohnsteuerabzug.
- Steuerklasse Die Steuerklasse bestimmt, wie viel Lohnsteuer monatlich vom Gehalt einbehalten wird; sie verändert nicht die Jahressteuer insgesamt.
- Steuerklassenwechsel Der Steuerklassenwechsel ist mehrmals im Jahr möglich und wirkt ab dem Folgemonat; er ist besonders relevant vor dem Elterngeld-Bezug.
T
- Tarifvertrag Ein Tarifvertrag ist ein Vertrag zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeberverband, der Mindestgehälter, Urlaubstage und Arbeitszeiten für eine Branche festlegt.
U
- Urlaubsanspruch Der gesetzliche Mindestanspruch auf Erholungsurlaub beträgt 20 Arbeitstage pro Jahr bei einer 5-Tage-Woche; Tarifverträge sehen meist 25 bis 30 Tage vor.
- Urlaubsgeld Urlaubsgeld ist eine zusätzliche Zahlung des Arbeitgebers zum Urlaub; es gibt keinen gesetzlichen Anspruch, sondern nur durch Vereinbarung.
V
- Vermögenswirksame Leistungen Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind Zahlungen des Arbeitgebers zum Vermögensaufbau; der gesetzliche Anspruch auf 40 Euro monatlich gilt in vielen Tarifverträgen.
W
- Weihnachtsgeld Weihnachtsgeld ist eine freiwillige oder tarifliche Sonderzahlung des Arbeitgebers; es wird wie normales Gehalt versteuert.
- Werbungskosten Werbungskosten sind Ausgaben zur Erzielung von Arbeitseinkünften, z. B. Fahrtkosten oder Arbeitsmittel; sie können in der Steuererklärung abgesetzt werden.
- Werkstudent Werkstudenten sind immatrikulierte Studierende, die neben dem Studium bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten und das Werkstudentenprivileg bei den Sozialabgaben genießen.
Weiterführende Rechner und Ratgeber
- Brutto-Netto-Rechner 2026
- Steuerklassenrechner
- Elterngeldrechner
- Ratgeber: Steuerklassen 1 bis 6
- Steueränderungen 2026
Stand: Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Steuerberatung.