Werkstudent

Werkstudenten sind immatrikulierte Studierende, die neben dem Studium bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten und das Werkstudentenprivileg bei den Sozialabgaben genießen.

Das Werkstudentenprivileg besagt, dass Studierende in der Vorlesungszeit nur Rentenversicherungsbeiträge zahlen (9,3 %), aber von Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung befreit sind. Für den Arbeitgeber entfällt nur der KV- und PV-Anteil nicht, er zahlt Rentenversicherung in voller Höhe. Das spart Studierenden und Arbeitgebern erhebliche Beträge.

Voraussetzung für das Werkstudentenprivileg: immatrikulierter Student, in der Vorlesungszeit höchstens 20 Stunden wöchentlich und nicht mehr als 26 Wochen im Jahr mit mehr als 20 Stunden. In der vorlesungsfreien Zeit (Semesterferien) darf auch in Vollzeit gearbeitet werden.

Die Lohnsteuer gilt vollständig nach normalen Regeln: Bei hohen Verdiensten fällt Lohnsteuer an. Wichtig: Eine Nebentätigkeit auf Werkstudentenbasis muss beim Arbeitgeber gemeldet und im Vertrag festgehalten werden.

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Häufige Fragen

Wie viel Sozialabgaben zahlen Werkstudenten?

Nur den Rentenversicherungsbeitrag von 9,3 % (plus 9,3 % Arbeitgeberanteil). Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung entfallen. Das spart gegenüber einer normalen Anstellung rund 11 % Arbeitnehmeranteil.

Wie viele Stunden darf ein Werkstudent arbeiten?

In der Vorlesungszeit maximal 20 Stunden pro Woche. In der vorlesungsfreien Zeit (Semesterferien) darf auch mehr gearbeitet werden, bis zu 26 Wochen pro Jahr ist Vollzeit möglich.

Gilt das Werkstudentenprivileg auch im Masterstudium?

Ja, auch im Masterstudium, solange die Immatrikulation besteht und die Voraussetzungen erfüllt sind. Das Privileg endet mit der Exmatrikulation.

Stand: 2026-11-05. Allgemeine Information, keine Steuerberatung. Alle Beträge für das Steuerjahr 2026 in Deutschland.

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