Kurzarbeitergeld Rechner 2026
Wie viel Kurzarbeitergeld bekommen Sie? Der Rechner folgt exakt dem Verfahren der Bundesagentur für Arbeit und trifft deren Tabelle 2026 auf den Cent.
| Leistungssatz aus dem Soll-Entgelt | 1.433,05 € |
|---|---|
| Leistungssatz aus dem Ist-Entgelt | 815,95 € |
| Kurzarbeitergeld | 617,10 € |
| Nettolohn aus dem Ist-Entgelt (pauschaliert) | 1.359,92 € |
- Nach Paragraf 105 und 106 SGB III: Soll und Ist auf durch 20 teilbare Beträge gerundet, pauschaliertes Netto mit 20 % Sozialversicherungspauschale, Lohnsteuer und Soli, ohne Kirchensteuer. Bezugsdauer 2026: bis 24 Monate.
So wird Kurzarbeitergeld berechnet
Verglichen wird das pauschalierte Netto aus dem Soll-Entgelt, also ohne Kurzarbeit, mit dem aus dem Ist-Entgelt. Beide werden auf den nächsten durch 20 teilbaren Betrag gerundet. Vom Unterschied erhalten Sie 60 %, mit mindestens einem Kind 67 %. Bei 3.500 € Soll und 1.750 € Ist in Steuerklasse I sind das 617,10 € im Monat.
Das pauschalierte Netto
Die Agentur rechnet nicht mit Ihrem echten Netto, sondern mit einem pauschalierten: Brutto minus 20 % Sozialversicherungspauschale, minus Lohnsteuer und Soli nach Ihrer Steuerklasse, ohne Kirchensteuer. Deshalb spielen Kirchenmitgliedschaft und Krankenkasse keine Rolle.
Bezugsdauer 2026
Regulär wird Kurzarbeitergeld bis zu 12 Monate gezahlt. Für 2026 hat die Bundesregierung die Höchstdauer per Verordnung auf 24 Monate verlängert, längstens bis 31. Dezember 2026.
Häufige Fragen
Muss ich Steuern auf das Kurzarbeitergeld zahlen?
Es ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das kann im Folgejahr zu einer Nachzahlung führen, außerdem kann es eine Steuererklärung nötig machen.
Wer beantragt das Kurzarbeitergeld?
Der Arbeitgeber zeigt den Arbeitsausfall bei der Agentur für Arbeit an und zahlt das Geld mit dem Lohn aus. Sie selbst müssen nichts beantragen.
Gilt das auch für Steuerklasse V und VI?
Ja. Der Rechner nutzt den amtlichen Lohnsteuer-Programmablaufplan für alle sechs Klassen, wie die Bundesagentur selbst.
Quellen: Paragrafen 95 bis 106 und 153 SGB III, Kug-Tabelle der Bundesagentur für Arbeit 2026, Vierte Kurzarbeitergeldbezugsdauerverordnung.