Mindestlohn-Rechner 2026

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt 2026 13,90 € pro Stunde und steigt am 1. Januar 2027 auf 14,60 €. Hier sehen Sie, was das für Ihr Monatsgehalt und Ihr Netto bedeutet.

Vertraglich vereinbarte Arbeitszeit pro Woche.
Leer lassen, wenn Sie nur den Mindestlohn ausrechnen möchten.
Mindestlohn-Monatsgehalt 2026
2.407,48 €
13,90 € pro Stunde bei 40 Wochenstunden
Stundenlohn13,90 €
Monatsbrutto2.407,48 €
Jahresbrutto28.890 €
Netto pro Monat (Steuerklasse 1)1.715,44 €
  • Minijob-Grenze: 603 € im Monat, also höchstens 43,4 Stunden im Monat zum Mindestlohn.
  • Ab 1. Januar 2027 steigt der Mindestlohn auf 14,60 €, bei dieser Stundenzahl 121,24 € mehr im Monat.
  • Umrechnung mit 4,33 Wochen pro Monat (52 Wochen / 12 Monate). Netto: Steuerklasse 1, gesetzlich versichert, kinderlos, NRW; Minijob- und Midijob-Regeln sind berücksichtigt.

Mindestlohn pro Monat nach Wochenstunden

Wochenstunden2026 brutto2026 netto2027 brutto
201.203,74 €1.015,32 €1.264,36 €
301.805,61 €1.377,48 €1.896,54 €
352.106,55 €1.539,62 €2.212,63 €
38,52.317,20 €1.662,88 €2.433,89 €
402.407,48 €1.715,44 €2.528,72 €

Netto in Steuerklasse 1, gesetzlich versichert, kinderlos, NRW. Bei Teilzeit greifen oft die reduzierten Beiträge des Übergangsbereichs bis 2.000 €.

Rechtsgrundlage

Die Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung legt 13,90 € ab 1. Januar 2026 und 14,60 € ab 1. Januar 2027 fest. Daran hängt auch die Minijob-Grenze: Mindestlohn mal 130 geteilt durch 3, aufgerundet. Das ergibt 603 € für 2026 und 633 € für 2027.

Wer keinen Anspruch hat

  • Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung
  • Auszubildende (für sie gilt die Mindestausbildungsvergütung)
  • Pflichtpraktika, Orientierungspraktika bis drei Monate und Einstiegsqualifizierungen
  • Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten der neuen Beschäftigung
  • Ehrenamtlich Tätige

Quelle: Paragraf 22 Mindestlohngesetz.

Häufige Fragen

Wie viel ist der Mindestlohn 2026 im Monat?

Bei 40 Wochenstunden rund 2.407,48 € brutto und 1.715,44 € netto in Steuerklasse 1.

Wie viele Stunden darf ich im Minijob arbeiten?

Zum Mindestlohn höchstens rund 43 Stunden im Monat, weil die Minijob-Grenze 2026 bei 603 € liegt.

Was gilt, wenn mein Lohn darunter liegt?

Vereinbarungen unter dem Mindestlohn sind insoweit unwirksam (Paragraf 3 MiLoG). Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber an; Auskunft gibt auch das Bürgertelefon des Bundesarbeitsministeriums.

Weitere Umrechnungen im Stundenlohnrechner und im Minijob-Rechner.