Minijob-Rechner 2026

Die Minijob-Grenze steigt 2026 auf 603 € im Monat. Der Rechner zeigt Ihr Netto (mit oder ohne Rentenversicherungs-Eigenanteil) und die kompletten Arbeitgeber-Abgaben, für gewerbliche Minijobs und Privathaushalte. Ab 1. Januar 2027 steigt die Grenze mit dem Mindestlohn von 14,60 € auf 633 € im Monat.

Ihr Netto im Minijob
581,29 €
nach 21,71 € Rentenversicherungs-Eigenanteil (3,6 %, im Privathaushalt 13,6 %)
Abgabe (Arbeitgeber zahlt zusätzlich)Betrag
Krankenversicherung (pauschal)78,39 €
Rentenversicherung (pauschal)90,45 €
Pauschsteuer12,06 €
Umlage U1 (Krankheit)4,82 €
Umlage U2 (Mutterschaft)1,33 €
Insolvenzgeldumlage0,90 €
Arbeitgeber-Abgaben gesamt187,96 €
Gesamtkosten Arbeitgeber790,96 €
  • Minijob-Grenze 2026: 603 € (gekoppelt an den Mindestlohn von 13,90 €).
  • Der RV-Eigenanteil bringt volle Rentenpunkte und Ansprüche (z. B. Erwerbsminderung, Riester), Befreiung gut abwägen.
  • Die 2%-Pauschsteuer trägt üblicherweise der Arbeitgeber; der Minijob bleibt für Sie steuerfrei.

Stand: Oktober 2026 · Berechnung nach offiziellem BMF-Programmablaufplan des Bundesfinanzministeriums.

Die wichtigsten Regeln 2026

Bis 603 € monatlich bleibt der Verdienst für Sie weitgehend abgabenfrei; nur der RV-Eigenanteil geht ab, sofern Sie sich nicht befreien lassen: 3,6 % im gewerblichen Minijob, 13,6 % im Privathaushalt. Steuerfrei ist der Minijob für Sie in der Regel, weil der Arbeitgeber die Pauschsteuer von 2 % übernimmt; andernfalls wird er individuell nach Ihrer Steuerklasse besteuert. Der Arbeitgeber zahlt im gewerblichen Minijob pauschal 31,17 % obendrauf, im Privathaushalt (Haushaltsscheckverfahren) unter anderem 5 % Kranken- und 5 % Rentenversicherung sowie die Pauschsteuer von 2 %; neu 2026: die Umlage U1 sinkt auf 0,8 %. Beim Mindestlohn von 13,90 € entspricht die Grenze rund 43 Stunden im Monat.

RV-Befreiung: gut überlegen

Der Eigenanteil von 21,71 € bei 603 € (im Privathaushalt 82,01 €) bringt volle Rentenpunkte, Wartezeitmonate und Ansprüche etwa auf Erwerbsminderungsrente und Riester-Förderung. Verdienen Sie mehr als 603 €, rutschen Sie in den Übergangsbereich (Midijob) mit reduzierten, aber echten Beiträgen.

Wie viele Stunden zum Mindestlohn in einen Minijob passen, zeigt der Mindestlohn-Rechner.

Häufige Fragen

Wie viel darf ich 2026 im Minijob verdienen?

Die Verdienstgrenze für einen Minijob liegt 2026 bei 556 Euro pro Monat bzw. 6.672 Euro pro Jahr. Wird diese Grenze regelmäßig überschritten, wird das Verhältnis zu einem Midijob oder einer normalen Beschäftigung.

Muss ich als Minijobber Steuern zahlen?

Normalerweise nicht direkt. Der Arbeitgeber zahlt eine Pauschalabgabe von rund 31 Prozent für Rente, Krankenversicherung, Unfallversicherung und Steuern. Sie als Arbeitnehmer haben keine Abzüge, können aber freiwillig in die Rentenversicherung einzahlen.

Kann ich mehrere Minijobs gleichzeitig haben?

Ja, aber die Gesamtverdienstgrenze von 556 Euro pro Monat gilt für alle Minijobs zusammen. Ein Minijob neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung ist ebenfalls möglich.

Was ist die Minijob-Grenze 2026?

Die Entgeltgrenze für Minijobs liegt 2026 bei 556 Euro pro Monat (dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt, 10 Mal den Mindestlohn von 13,90 Euro mal 4 Stunden). Wird diese Grenze überschritten, gilt das Beschäftigungsverhältnis als Midijob oder reguläre Beschäftigung.

Was zahlt der Arbeitgeber beim Minijob?

Der Arbeitgeber zahlt eine Pauschalabgabe von insgesamt rund 30 Prozent: 13 % Rentenversicherung, 13 % Krankenversicherung, 2 % Pauschalsteuer sowie Umlagen U1, U2 und Insolvenzgeldumlage.

Kann ich als Student mehrere Minijobs gleichzeitig haben?

Ja, aber mehrere Minijobs werden zusammengerechnet. Überschreiten die kombinierten Einkünfte die monatliche Grenze, entsteht eine reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Eine Ausnahme gilt für den Minijob neben dem Hauptberuf.