Homeoffice-Pauschale 2026: 6 Euro pro Tag, bis zu 1.260 Euro
Die Homeoffice-Pauschale ermöglicht es Arbeitnehmern, Kosten für das Arbeiten von zu Hause steuerlich geltend zu machen, ohne ein eigenes Arbeitszimmer nachweisen zu müssen. In 2026 können Sie 6 Euro je Tag im Homeoffice absetzen, höchstens jedoch 210 Tage im Jahr.
Wie hoch ist die Homeoffice-Pauschale 2026?
Der Pauschalbetrag liegt 2026 bei 6 Euro pro Homeoffice-Tag. Maximal anrechenbar sind 210 Tage im Kalenderjahr. Daraus ergibt sich ein jährlicher Höchstbetrag von 1.260 Euro (210 Tage x 6 Euro). Die Pauschale zählt zu den Werbungskosten und wird in der Einkommensteuererklärung zusammen mit anderen berufsbedingten Aufwendungen angegeben.
Seit der Einführung im Jahr 2020 und der dauerhaften Festschreibung ab 2023 ist die Regelung unverändert geblieben. Sie gilt unbegrenzt für alle Beschäftigten, also nicht nur in Ausnahmesituationen.
Wer kann die Homeoffice-Pauschale nutzen?
Grundsätzlich können alle Arbeitnehmer die Homeoffice-Pauschale in Anspruch nehmen, die an bestimmten Tagen ausschließlich von der Wohnung aus tätig sind. Ein eigenes, separates Arbeitszimmer ist ausdrücklich nicht Voraussetzung. Wer am Küchentisch, im Wohnzimmer oder in einem gemeinsam genutzten Raum arbeitet, ist genauso berechtigt.
Voraussetzung ist lediglich, dass an dem betreffenden Tag die Arbeit ausschließlich in der Wohnung erbracht wurde. Auch Selbstständige können unter Umständen ähnliche Regelungen nutzen, allerdings nach anderen steuerlichen Vorschriften. Die Homeoffice-Pauschale im engeren Sinne gilt für Arbeitnehmer im Rahmen der Werbungskosten.
Homeoffice-Pauschale und Pendlerpauschale kombinieren
Viele Beschäftigte wechseln zwischen Büro und Homeoffice. Hier gilt eine wichtige Regel: Die Homeoffice-Pauschale und die Pendlerpauschale schließen sich an demselben Tag gegenseitig aus.
Das bedeutet: An einem Tag, an dem Sie ins Büro fahren, setzen Sie die Entfernungspauschale an (0,30 Euro je Entfernungskilometer für die ersten 20 Kilometer, 0,38 Euro ab dem 21. Kilometer). An einem Tag, an dem Sie ausschließlich von zu Hause arbeiten, setzen Sie die 6 Euro Homeoffice-Pauschale an. Eine Doppelerfassung für ein und denselben Kalendertag ist nicht möglich.
Beide Beträge laufen in der Steuererklärung als Werbungskosten zusammen und werden gemeinsam mit dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag verglichen. Überschreiten Sie den Pauschbetrag von 1.230 Euro, wirken sich die tatsächlichen Kosten steuermindernd aus. Mehr dazu lesen Sie im Abschnitt zur Steuererklärung weiter unten, sowie im Brutto-Netto-Rechner für eine Abschätzung Ihrer Nettowirkung.
Homeoffice-Pauschale im Vergleich zum häuslichen Arbeitszimmer
Wer die Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers absetzen möchte, muss strengere Voraussetzungen erfüllen: Das Arbeitszimmer muss nahezu ausschließlich beruflich genutzt werden und entweder den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit bilden (dann unbegrenzt absetzbar) oder es muss kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stehen (dann auf 1.260 Euro begrenzt).
Die Homeoffice-Pauschale hingegen steht jedem offen, der gelegentlich oder regelmäßig von zu Hause arbeitet. Da das Arbeitszimmer im zweiten Fall ebenfalls auf maximal 1.260 Euro begrenzt ist, liefern beide Varianten bei voller Ausschöpfung der Homeoffice-Tage denselben Höchstbetrag. Für die meisten Arbeitnehmer ohne separates Arbeitszimmer ist die Homeoffice-Pauschale deshalb die einfachere und praktischere Wahl.
In der Steuererklärung angeben
Die Homeoffice-Pauschale wird in der Anlage N der Einkommensteuererklärung eingetragen, im Bereich der Werbungskosten. Dort geben Sie die Anzahl der Homeoffice-Tage an; das Finanzamt berechnet daraus automatisch den Abzugsbetrag (Anzahl Tage x 6 Euro).
Gemeinsam mit anderen Werbungskosten wie der Pendlerpauschale, Arbeitsmitteln oder Fortbildungskosten bildet die Homeoffice-Pauschale Ihren gesamten Werbungskostenbetrag. Dieser wird mit dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro verglichen. Erst wenn Ihre tatsächlichen Werbungskosten den Pauschbetrag übersteigen, erzielt die Steuererklärung gegenüber der automatischen Pauschalierung einen zusätzlichen Steuervorteil.
Wer 150 Homeoffice-Tage (900 Euro) und 80 Bürotage mit je 20 km Entfernung (80 x 20 x 0,30 Euro = 480 Euro) hat, kommt auf insgesamt 1.380 Euro Werbungskosten und übersteigt den Pauschbetrag von 1.230 Euro um 150 Euro. Diese 150 Euro werden steuermindernd berücksichtigt.
Häufige Fragen
Kann ich die Homeoffice-Pauschale ohne eigenes Arbeitszimmer nutzen?
Ja. Die Homeoffice-Pauschale gilt für alle Arbeitnehmer, die zu Hause arbeiten, also auch am Küchentisch oder im Wohnzimmer. Ein abgetrenntes, ausschließlich beruflich genutztes Arbeitszimmer ist nicht erforderlich.
Was passiert, wenn ich sowohl von zu Hause als auch ins Büro fahre?
An einem Tag können Sie entweder die Homeoffice-Pauschale (6 Euro) oder die Pendlerpauschale für die Fahrt zur ersten Tätigkeitsstätte absetzen, aber nicht beides. Wer also ins Büro fährt, setzt an diesem Tag die Entfernungspauschale an.
Muss ich Nachweise für die Homeoffice-Tage erbringen?
Das Finanzamt kann Belege anfordern. Empfehlenswert ist eine kurze Aufstellung der Tage, an denen Sie von zu Hause gearbeitet haben, zum Beispiel aus dem Kalender oder einer Arbeitgeber-Bescheinigung.
Lohnt sich die Homeoffice-Pauschale nur bei sehr vielen Homeoffice-Tagen?
Den Nutzen spüren Sie erst, wenn Ihre gesamten Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro übersteigen. Wer ausschließlich im Homeoffice arbeitet, erreicht mit 210 Tagen maximal 1.260 Euro und übertrifft den Pauschbetrag knapp. Die Kombination mit weiteren Werbungskosten, etwa Fachliteratur oder Arbeitsmittel, erhöht den Vorteil.
Stand: 2026-11-04. Allgemeine Information, keine Steuerberatung.