Pendlerpauschale Rechner 2026
Seit 2026 gibt es 38 Cent pro Kilometer schon ab dem ersten Kilometer. Der Rechner zeigt Ihre Pauschale und was davon wirklich als Steuererstattung ankommt.
| Entfernungspauschale (0,38 €/km) | 2.090,00 € |
|---|---|
| Werbungskosten gesamt | 2.090,00 € |
| davon über dem Pauschbetrag (1.230 €) | 860,00 € |
| Steuerersparnis pro Jahr | 262,00 € |
- Seit 2026 gelten 0,38 € ab dem ersten Kilometer. Wirksam wird nur, was über den 1.230 € Arbeitnehmer-Pauschbetrag hinausgeht.
Die Regel ab 2026
Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 gilt die Entfernungspauschale von 0,38 € je Kilometer der einfachen Strecke ab dem ersten Kilometer. Vorher gab es für die ersten 20 Kilometer nur 0,30 €. Bei 25 km und 220 Arbeitstagen ergibt das 2.090 € im Jahr.
Warum nicht alles zählt
Jeder Arbeitnehmer bekommt automatisch den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 €. Die Pendlerpauschale wirkt deshalb erst mit dem Teil, der zusammen mit Ihren übrigen Werbungskosten darüber hinausgeht. Die Ersparnis ist dieser Betrag mal Ihrem persönlichen Grenzsteuersatz.
Auto oder Bahn
Mit dem eigenen Auto oder dem Firmenwagen gibt es keine Obergrenze. Mit Bus, Bahn, Rad oder in der Fahrgemeinschaft ist die Pauschale auf 4.500 € im Jahr begrenzt, es sei denn, die tatsächlichen Ticketkosten sind höher.
Häufige Fragen
Zählt der Hin- und Rückweg?
Nein, nur die einfache Entfernung pro Arbeitstag, egal wie oft Sie fahren.
Was ist mit Homeoffice-Tagen?
An Homeoffice-Tagen gibt es keine Pendlerpauschale, aber die Homeoffice-Pauschale von 6 € pro Tag, höchstens 1.260 € im Jahr. Beides zählt zu den Werbungskosten.
Bekomme ich das Geld sofort?
Über die Steuererklärung nach Jahresende, oder schon monatlich, wenn Sie beim Finanzamt einen Freibetrag eintragen lassen. Dann können Sie ihn im Brutto-Netto-Rechner berücksichtigen.
Quellen: Paragraf 9 Abs. 1 Nr. 4 und Paragraf 9a EStG, Steueränderungsgesetz 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 363).
Wie viele Arbeitstage Ihr Bundesland 2026 hat, zeigt der Arbeitstagerechner.