Steuerklassen 1 bis 6 erklärt (2026)
Die Steuerklasse entscheidet nicht, wie viel Steuer Sie am Ende zahlen. Sie entscheidet, wie viel monatlich vom Gehalt einbehalten wird. Trotzdem lohnt sich die richtige Wahl, besonders für Ehepaare und beim Elterngeld.
Wer bekommt welche Klasse?
| Klasse | Für wen | Besonderheit |
|---|---|---|
| I | Ledige, Geschiedene, dauernd Getrennte | Standard |
| II | Alleinerziehende | Entlastungsbetrag (4.260 € + je 240 € ab dem 2. Kind) |
| III | Verheiratete (Partner in V) | doppelter Grundfreibetrag beim Lohnsteuerabzug |
| IV | Verheiratete (beide IV) | wie I; optional mit Faktor |
| V | Verheiratete (Partner in III) | kein Grundfreibetrag → hohe Abzüge |
| VI | Zweit- und Nebenjobs | höchste Abzüge, keine Freibeträge |
Was macht das beim Netto aus?
Bei 3.000 € Monatsbrutto (2026, ohne Kirchensteuer) bleiben in Klasse I rund 2.054 € netto, in Klasse III rund 2.312 € und in Klasse V nur rund 1.722 €. Die vollständige Tabelle für Ihr Gehalt zeigt jede unserer Gehaltsseiten, z. B. 3.000 € brutto in netto.
III/V oder IV/IV: Was ist besser für Ehepaare?
Faustregel: Verdient ein Partner deutlich mehr (ab etwa 60/40), bringt III/V unterm Jahr das höchste gemeinsame Monatsnetto, allerdings oft mit Nachzahlung bei der Steuererklärung, die bei III/V verpflichtend ist. IV/IV mit Faktor verteilt die Steuer verursachungsgerecht und vermeidet Nachzahlungen weitgehend. Wichtig: Die endgültige Jahressteuer ist in allen Varianten identisch. Es geht nur um Liquidität und Pflichten.
Wann die Steuerklasse bares Geld wert ist
Lohnersatzleistungen wie Elterngeld, Arbeitslosengeld und Krankengeld bemessen sich am Netto. Rechtzeitig (mindestens sieben Monate vor Beginn des Mutterschutzes) in die Klasse III zu wechseln, kann das Elterngeld spürbar erhöhen: bei 3.500 € Brutto um rund 193 € pro Monat gegenüber Klasse IV, aus Klasse V deutlich mehr (rund 438 €). Die frühere Planung, III/V abzuschaffen, wurde im Dezember 2024 gestrichen; 2026 gibt es die Kombination weiterhin.
Wechseln: so geht's
Der Wechsel ist mehrmals pro Jahr möglich, per Antrag beim Finanzamt oder online über ELSTER, und wirkt ab dem Folgemonat. Durchrechnen können Sie jede Kombination im Brutto-Netto-Rechner.
Häufige Fragen
Welche Steuerklasse haben Ledige?
Ledige, Geschiedene und dauerhaft Getrennte werden automatisch in Steuerklasse I eingestuft.
Wie oft kann ich die Steuerklasse wechseln?
Der Wechsel ist mehrmals im Jahr möglich und wirkt ab dem Folgemonat des Antrags beim Finanzamt oder über ELSTER.
Verändert die Steuerklasse meine endgültige Steuerlast?
Nein, die Steuerklasse bestimmt nur den monatlichen Einbehalt; die tatsächliche Jahressteuer ist in allen Varianten identisch.
Stand: 2026-11-04. Allgemeine Information, keine Steuerberatung.