Homeoffice-Pauschale

Die Homeoffice-Pauschale beträgt 2026 sechs Euro pro Heimarbeitstag, maximal 1.260 Euro im Jahr (210 Tage), und kann als Werbungskosten abgesetzt werden.

Die Homeoffice-Pauschale ermöglicht es Arbeitnehmern, ohne ein dediziertes häusliches Arbeitszimmer Werbungskosten für Heimarbeit geltend zu machen. 2026 beträgt sie sechs Euro pro Tag im Homeoffice, maximal für 210 Tage im Jahr, also bis zu 1.260 Euro. Die Pauschale kann für jeden Tag angesetzt werden, an dem die berufliche Tätigkeit überwiegend zu Hause ausgeübt wird.

Die Homeoffice-Pauschale und die Pendlerpauschale können nicht am selben Tag kombiniert werden. Wer montags ins Büro fährt, setzt für diesen Tag die Pendlerpauschale an. Wer dienstags zu Hause arbeitet, nutzt die Homeoffice-Pauschale. Über das Jahr lässt sich so die optimale Kombination berechnen.

Gegenüber einem steuerlich anerkannten häuslichen Arbeitszimmer ist die Pauschale einfacher: Kein separater Raum nötig, keine Aufteilung der Wohnungskosten. Das Arbeitszimmer lohnt sich nur, wenn es der Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit ist und die absetzbaren Kosten über 1.260 Euro liegen.

Pendlerpauschale und Homeoffice kombinieren

Verwandte Begriffe

Häufige Fragen

Wie viel kann ich mit der Homeoffice-Pauschale absetzen?

6 Euro pro Homeoffice-Tag, maximal 210 Tage im Jahr, also maximal 1.260 Euro als Werbungskosten. Zusammen mit Pendlertagen und anderen Werbungskosten muss der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro überschritten werden.

Kann ich Homeoffice-Pauschale und Pendlerpauschale kombinieren?

Nicht am selben Tag. Für Homeoffice-Tage gilt die Pauschale (6 Euro), für Bürotage die Pendlerpauschale (0,38 Euro pro Entfernungskilometer). Über das Jahr können beide für unterschiedliche Tage addiert werden.

Brauche ich ein eigenes Arbeitszimmer für die Homeoffice-Pauschale?

Nein. Die Homeoffice-Pauschale gilt für jeden, der an einem Tag überwiegend zu Hause arbeitet, also auch am Küchentisch. Ein separates Arbeitszimmer ist nicht erforderlich.

Wie gebe ich die Homeoffice-Pauschale in der Steuererklärung an?

In der Anlage N unter Werbungskosten. Tragen Sie die Anzahl der Homeoffice-Tage ein, das Finanzamt berechnet automatisch 6 Euro pro Tag. Keine Belege nötig, aber die Tage sollten nachvollziehbar sein.

Stand: 2026-11-04. Allgemeine Information, keine Steuerberatung. Alle Beträge für das Steuerjahr 2026 in Deutschland.

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