Werbungskosten
Werbungskosten sind Ausgaben zur Erzielung von Arbeitseinkünften, z. B. Fahrtkosten oder Arbeitsmittel; sie können in der Steuererklärung abgesetzt werden.
Werbungskosten nach § 9 EStG mindern das zu versteuernde Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit. Typische Posten: Fahrtkosten zur Arbeit (Pendlerpauschale), Homeoffice-Pauschale, Arbeitsmittel (Schreibtisch, PC, Werkzeug), Fachliteratur, Gewerkschaftsbeiträge, Fortbildungskosten, doppelte Haushaltsführung und Berufskleidung.
Der Gesetzgeber gewährt automatisch einen Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro pro Jahr, ohne dass Belege vorgelegt werden müssen. Erst wenn die tatsächlichen Werbungskosten diesen Betrag übersteigen, lohnt sich die detaillierte Angabe in der Steuererklärung. Bei Pendlern mit langen Arbeitswegen oder Außendienstmitarbeitern ist das häufig der Fall.
Gemischte Kosten, die sowohl beruflich als auch privat anfallen, können nur anteilig geltend gemacht werden. Ein Mischverhältnis muss plausibel dargelegt werden.
Verwandte Begriffe
Häufige Fragen
Was zählt als Werbungskosten für Arbeitnehmer?
Fahrtkosten (Pendlerpauschale 0,38 Euro pro km), Homeoffice-Pauschale (6 Euro pro Tag, max. 1.260 Euro), Arbeitsmittel, Fachliteratur, Fortbildungen, Berufskleidung, doppelte Haushaltsführung und Gewerkschaftsbeiträge.
Ab wann lohnt sich die Angabe von Werbungskosten?
Erst wenn die tatsächlichen Werbungskosten den Pauschbetrag von 1.230 Euro übersteigen. Bei einem Arbeitsweg von 20 km und 220 Arbeitstagen (1.672 Euro Pendlerpauschale allein) ist das in der Regel der Fall.
Brauche ich Belege für Werbungskosten?
Ja. Für alle tatsächlichen Werbungskosten über den Pauschbetrag hinaus müssen Sie im Fall einer Prüfung durch das Finanzamt Belege vorlegen können. Digitale Belege sind in der Regel akzeptiert.
Stand: 2026-11-04. Allgemeine Information, keine Steuerberatung. Alle Beträge für das Steuerjahr 2026 in Deutschland.
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