Pendlerpauschale

Die Pendlerpauschale (Entfernungspauschale) beträgt 2026 ab dem ersten Kilometer 0,38 Euro pro Entfernungskilometer und kann als Werbungskosten abgesetzt werden.

Die Entfernungspauschale (umgangssprachlich Pendlerpauschale) ist ein steuerlicher Abzug für Arbeitnehmer, die zur Arbeitsstätte pendeln. Sie beträgt 2026 für alle Entfernungskilometer 0,38 Euro pro Kilometer (ab 1 km). Berechnet wird die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte; für die Hin- und Rückfahrt wird nur einfach gerechnet. An jedem Arbeitstag kann die Pauschale geltend gemacht werden, unabhängig vom tatsächlichen Verkehrsmittel.

Für das Homeoffice gilt die Homeoffice-Pauschale von 6 Euro pro Tag (maximal 210 Tage pro Jahr, also bis zu 1.260 Euro). Pendlerpauschale und Homeoffice-Pauschale können nicht am gleichen Tag kombiniert werden.

Die Pauschale wird im Rahmen der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten angesetzt, wenn die gesamten beruflichen Fahrtkosten über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro liegen. Bei langen Pendlerstrecken lohnt sich dies fast immer.

Pendlerpauschale berechnen

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Häufige Fragen

Wie hoch ist die Pendlerpauschale 2026?

0,38 Euro pro Entfernungskilometer ab dem ersten Kilometer für alle Arbeitstage. Bei 30 km Arbeitsweg und 220 Arbeitstagen ergibt das 2.508 Euro als Werbungskosten.

Zählt die Pendlerpauschale auch bei Homeoffice?

Nein. An Homeoffice-Tagen kann nicht die Pendlerpauschale, sondern die Homeoffice-Pauschale (6 Euro pro Tag, maximal 210 Tage) geltend gemacht werden. Beide schließen sich an demselben Tag gegenseitig aus.

Kann ich die Pendlerpauschale auch mit dem Fahrrad geltend machen?

Ja. Die Entfernungspauschale gilt unabhängig vom Verkehrsmittel. Wer mit dem Fahrrad fährt, kann dieselbe Pauschale ansetzen wie jemand, der Auto fährt.

Stand: 2026-11-04. Allgemeine Information, keine Steuerberatung. Alle Beträge für das Steuerjahr 2026 in Deutschland.

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