Arbeitnehmer-Pauschbetrag
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag beträgt 2026 automatisch 1.230 Euro und wird ohne Nachweis von den Einkünften abgezogen; er deckt typische Werbungskosten pauschal ab.
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag (§ 9a EStG) wird automatisch von den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abgezogen, ohne dass Belege vorgelegt werden müssen. 2026 beträgt er 1.230 Euro. Er soll die typischen beruflichen Aufwendungen pauschal abdecken.
Erst wenn die tatsächlichen Werbungskosten den Pauschbetrag übersteigen, lohnt es sich, sie in der Steuererklärung einzeln anzugeben. Bei einem Arbeitsweg von 20 km und 220 Arbeitstagen ergibt die Pendlerpauschale allein 1.672 Euro (220 x 20 x 0,38 Euro), was den Pauschbetrag deutlich übersteigt und eine Steuererklärung sinnvoll macht.
Der Pauschbetrag gilt pro Arbeitsverhältnis und Person, nicht pro Haushalt. Bei zwei Jobs wird er zweimal angesetzt. Bei Rentnern gibt es den Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 Euro (kein Arbeitnehmer-Pauschbetrag).
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Häufige Fragen
Wie hoch ist der Arbeitnehmer-Pauschbetrag 2026?
1.230 Euro. Er wird automatisch beim Lohnsteuerabzug und in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt, ohne dass ein Antrag gestellt werden muss.
Was ist, wenn meine Werbungskosten unter dem Pauschbetrag liegen?
Der Pauschbetrag wird trotzdem vollständig abgezogen. Sie profitieren also automatisch von 1.230 Euro steuerfreiem Betrag, auch wenn Ihre tatsächlichen Ausgaben geringer sind.
Lohnt es sich, Werbungskosten einzeln anzugeben?
Nur wenn sie insgesamt über 1.230 Euro liegen. Bei einem 20-km-Arbeitsweg bereits möglich (1.672 Euro Pendlerpauschale allein). Wer auch noch Homeoffice-Tage, Fortbildungskosten oder Arbeitsmittel hat, kommt fast immer über den Pauschbetrag.
Stand: 2026-11-04. Allgemeine Information, keine Steuerberatung. Alle Beträge für das Steuerjahr 2026 in Deutschland.
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