Arbeitslosenversicherung

Die Arbeitslosenversicherung sichert den Lebensunterhalt bei Jobverlust; der Beitragssatz beträgt 2026 insgesamt 2,6 Prozent des Bruttolohns.

Die Arbeitslosenversicherung ist Teil der Sozialversicherung und wird von der Bundesagentur für Arbeit (BA) verwaltet. Sie finanziert das Arbeitslosengeld I (ALG I) sowie aktive Fördermaßnahmen wie Umschulung und Weiterbildung.

Der Beitragssatz beträgt 2026 insgesamt 2,6 Prozent, je hälftig geteilt. Arbeitnehmer zahlen 1,3 Prozent, Arbeitgeber ebenfalls 1,3 Prozent. Beiträge werden nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 8.450 Euro erhoben.

Anspruch auf ALG I entsteht, wenn man innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt war. Die Höhe beträgt 60 Prozent (67 % mit Kind) des Nettolohns der letzten zwölf Monate. Die Bezugsdauer beträgt abhängig von Beschäftigungsdauer und Alter 6 bis 24 Monate.

Arbeitslosengeld berechnen

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Häufige Fragen

Wie viel Arbeitslosengeld bekomme ich?

60 Prozent des pauschalierten Nettolohns der letzten 12 Monate, oder 67 Prozent wenn Sie Kinder haben. Bei 3.000 Euro Nettolohn wären das rund 1.800 Euro ALG I pro Monat.

Wie lange hat man Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Zwischen 6 und 24 Monaten, je nach Versicherungszeit und Lebensalter. Nach 24 Monaten Beschäftigung besteht Anspruch auf 12 Monate, ab 50 Jahren verlängert sich die Bezugsdauer schrittweise.

Wird Arbeitslosengeld versteuert?

ALG I ist selbst steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt: Es erhöht den Steuersatz auf andere Einkünfte und muss in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.

Stand: 2026-11-05. Allgemeine Information, keine Steuerberatung. Alle Beträge für das Steuerjahr 2026 in Deutschland.

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