Midijob
Ein Midijob ist eine Beschäftigung im Übergangsbereich zwischen 556,01 und 2.000 Euro monatlich mit reduzierten Arbeitnehmer-Sozialversicherungsbeiträgen.
Der Übergangsbereich (umgangssprachlich Midijob) liegt 2026 zwischen 556,01 Euro und 2.000 Euro monatlichem Bruttolohn. In dieser Zone zahlen Arbeitnehmer reduzierte Beiträge zur Sozialversicherung, der Arbeitgeber trägt seine vollen Anteile.
Am unteren Rand des Übergangsbereichs liegen die Arbeitnehmer-Sozialabgaben nahezu bei null und steigen zur 2.000-Euro-Grenze hin schrittweise auf das normale Niveau an. Wichtig: Die Rente wird trotz reduzierter Beiträge auf Basis des tatsächlichen Gehalts berechnet. Das ist ein wesentlicher Vorteil gegenüber dem Minijob.
Ab 2.001 Euro brutto greift das reguläre Sozialversicherungsrecht ohne Vergünstigungen.
Verwandte Begriffe
Häufige Fragen
Wie hoch sind die Abzüge bei einem Midijob?
Im unteren Übergangsbereich (knapp über 556 Euro) liegen die Arbeitnehmer-Sozialabgaben fast bei null. Bei 1.000 Euro sind es rund 60 bis 80 Euro statt der üblichen rund 200 Euro. Zur 2.000-Euro-Grenze steigen die Abgaben graduell auf das Normalniveau.
Hat ein Midijob Nachteile bei der Rente?
Nein. Der Unterschied zum Minijob ist, dass die Rentenpunkte auf Basis des vollen Einkommens berechnet werden, nicht auf Basis des reduzierten Beitrags. Das ist ein wichtiger Vorteil des Midijobs.
Was passiert, wenn mein Gehalt über 2.000 Euro steigt?
Ab 2.001 Euro greift das reguläre Sozialversicherungsrecht. Die Übergangsregelung endet abrupt, und der Arbeitnehmer zahlt die vollen Beiträge.
Stand: 2026-11-04. Allgemeine Information, keine Steuerberatung. Alle Beträge für das Steuerjahr 2026 in Deutschland.
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