Minijob
Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung bis 556 Euro monatlich (2026); der Arbeitnehmer zahlt keine oder nur geringe Sozialabgaben.
Minijobs sind geringfügige Beschäftigungsverhältnisse, bei denen das monatliche Arbeitsentgelt die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreitet. 2026 liegt diese Grenze bei 556 Euro pro Monat (dynamisch an den Mindestlohn von 13,90 Euro gekoppelt: 10 Stunden pro Woche mal 4 Wochen). Damit ergibt sich ein Jahresverdienst von maximal 6.672 Euro.
Arbeitnehmer zahlen bei einem Minijob grundsätzlich keinen eigenen Sozialversicherungsbeitrag, außer dem optionalen Rentenversicherungsbeitrag (3,6 % statt reguläre 9,3 %). Der Arbeitgeber trägt die Pauschalabgaben von insgesamt rund 30 Prozent (Rente 13 %, Krankenversicherung 13 %, Pauschalsteuer 2 % und Umlagen). Die Lohnsteuer wird also pauschal abgeführt, nicht individuell berechnet.
Wer einen Minijob als Nebenjob neben einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung ausübt, darf nur einen Minijob beitragsfrei halten. Weitere Minijobs werden mit dem Hauptjob zusammengerechnet.
Verwandte Begriffe
Häufige Fragen
Wie viel Stunden darf man im Minijob arbeiten?
Keine gesetzliche Stundengrenze, solange das monatliche Entgelt 556 Euro nicht übersteigt. Bei einem Mindestlohn von 13,90 Euro wären das rechnerisch maximal 40 Stunden im Monat.
Kann ich neben meinem Hauptjob einen Minijob haben?
Ja, einen Minijob neben einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung sind geringfügig. Ein weiterer Nebenjob würde mit dem Hauptjob zusammengerechnet und wäre versicherungspflichtig.
Muss ich einen Minijob in der Steuererklärung angeben?
Den Arbeitgebern-pauschalierten Minijob muss man nicht angeben. Wenn Sie die Pauschalsteuer nicht vom Arbeitgeber abführen lassen, sondern individuell versteuern, dann ja.
Stand: 2026-11-04. Allgemeine Information, keine Steuerberatung. Alle Beträge für das Steuerjahr 2026 in Deutschland.
Alle Begriffe im Salneto-Steuerlexikon · Brutto-Netto-Rechner · Ratgeber Steuerklassen