Sonderausgaben
Sonderausgaben sind private Aufwendungen, die die Steuerlast mindern, z. B. Kirchensteuer, Spenden, Riester-Beiträge und Ausbildungskosten.
Sonderausgaben (§§ 10 bis 10b EStG) sind private Ausgaben, die vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden können. Anders als Werbungskosten entstehen sie nicht durch die Erzielung von Einkünften, sondern aus der privaten Lebensführung, werden aber steuerlich begünstigt.
Typische Sonderausgaben: Kirchensteuer (unbegrenzt abziehbar), Spenden und Mitgliedsbeiträge an steuerbegünstigte Organisationen (bis 20 Prozent der Einkünfte), Unterhaltszahlungen an den geschiedenen Ehegatten (bis 13.805 Euro), Riester-Renten-Beiträge (bis 2.100 Euro), Beiträge zur Rürup-Rente (86 Prozent in 2026) und Ausbildungskosten des Kindes (bis 6.000 Euro).
Ohne Nachweise gilt automatisch ein Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 Euro (72 Euro für Verheiratete). Wer mehr als 36 Euro an Sonderausgaben hat (was fast immer der Fall ist), sollte diese in der Steuererklärung angeben.
Verwandte Begriffe
Häufige Fragen
Welche Sonderausgaben kann ich absetzen?
Kirchensteuer, Spenden, Unterhalt (bis 13.805 Euro), Riester-Beiträge (bis 2.100 Euro), Rürup-Rente (86 % in 2026), Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge (privat Versicherte) und Ausbildungskosten der Kinder.
Was ist der Unterschied zwischen Sonderausgaben und Werbungskosten?
Werbungskosten entstehen durch die Erzielung von Einkünften (berufliche Aufwendungen). Sonderausgaben sind private Ausgaben, die der Gesetzgeber steuerlich begünstigt. Beide mindern das zu versteuernde Einkommen.
Wie hoch sind Sonderausgaben ohne Nachweise?
36 Euro (72 Euro bei Zusammenveranlagung) werden automatisch als Pauschbetrag angesetzt. Da die meisten Arbeitnehmer allein durch die Kirchensteuer mehr zahlen, lohnt sich fast immer die Einzelangabe in der Steuererklärung.
Stand: 2026-11-04. Allgemeine Information, keine Steuerberatung. Alle Beträge für das Steuerjahr 2026 in Deutschland.
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