Kirchensteuer

Die Kirchensteuer ist ein Pflichtbeitrag für Mitglieder bestimmter Religionsgemeinschaften, der als Zuschlag zur Einkommensteuer erhoben wird.

Die Kirchensteuer wird von Arbeitgebern gemeinsam mit der Lohnsteuer einbehalten und an die Finanzbehörden abgeführt, die sie an die Religionsgemeinschaft weiterleiten. Kirchensteuerpflichtig sind Mitglieder der evangelischen und römisch-katholischen Kirche sowie einiger anderer Religionsgemeinschaften.

Der Steuersatz beträgt 9 Prozent der Einkommensteuer in allen Bundesländern außer Bayern und Baden-Württemberg, dort 8 Prozent. Wer die Kirchensteuer nicht zahlen möchte, kann durch Austritt aus der Religionsgemeinschaft die Pflicht beenden. Der Austritt ist beim Standesamt oder Amtsgericht zu erklären.

Die Kirchensteuer ist als Sonderausgabe in der Einkommensteuererklärung abzugsfähig, was die steuerliche Belastung durch sie teilweise abmildert.

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Häufige Fragen

Wie viel Kirchensteuer zahle ich bei 3.000 Euro brutto?

Bei 3.000 Euro brutto, Steuerklasse 1 und 9 % Kirchensteuersatz beträgt die Kirchensteuer 2026 rund 34 Euro im Monat (9 % der Lohnsteuer von rund 380 Euro).

Kann man die Kirchensteuer von der Steuer absetzen?

Ja. Die gezahlte Kirchensteuer ist als Sonderausgabe in der Einkommensteuererklärung abziehbar und mindert die zu zahlende Einkommensteuer.

Was passiert, wenn ich aus der Kirche austrete?

Die Kirchensteuerpflicht endet mit dem Austritt. Der Austritt ist beim Standesamt oder Amtsgericht zu erklären. Der Arbeitgeber wird durch das Lohnsteuerabzugsmerkmal automatisch informiert.

Stand: 2026-11-04. Allgemeine Information, keine Steuerberatung. Alle Beträge für das Steuerjahr 2026 in Deutschland.

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