Solidaritätszuschlag

Der Solidaritätszuschlag (Soli) ist ein Zuschlag zur Einkommensteuer, der 2026 nur noch für hohe Einkommen gilt.

Der Solidaritätszuschlag wurde 1991 zur Finanzierung der deutschen Einheit eingeführt. Er beträgt 5,5 Prozent der festgesetzten Einkommensteuer. Seit 2021 entfällt er für rund 90 Prozent aller Steuerpflichtigen dank einer deutlich erhöhten Freigrenze.

2026 zahlen Alleinstehende keinen Soli, wenn ihre Einkommensteuer unter 18.130 Euro im Jahr liegt (entspricht einem Jahresbrutto von rund 73.000 Euro in Steuerklasse 1). Darüber hinaus gibt es eine Gleitzone, in der der Soli schrittweise bis zu seinem vollen Satz ansteigt. Vollständig fällt er erst ab einer Einkommensteuer von über 33.882 Euro an (Jahresbrutto ca. 130.000 Euro).

Für Kapitalerträge gilt der Soli weiterhin uneingeschränkt. Körperschaften (GmbH, AG) zahlen ihn ebenfalls vollständig auf die Körperschaftsteuer.

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Verwandte Begriffe

Häufige Fragen

Ab welchem Gehalt fällt der Soli wieder an?

Bei Alleinstehenden in Steuerklasse 1 beginnt die Soli-Pflicht bei einem Jahresbrutto von rund 73.000 Euro (2026). Den vollen Soli zahlt man ab etwa 130.000 Euro Jahresbrutto.

Wird der Solidaritätszuschlag abgeschafft?

Für die meisten Arbeitnehmer ist er faktisch bereits abgeschafft. Eine vollständige Abschaffung für alle Einkommensgruppen ist politisch weiter diskutiert, aber 2026 noch nicht beschlossen.

Wie hoch ist der Solidaritätszuschlag in Prozent?

Der Steuersatz beträgt 5,5 Prozent der fälligen Einkommensteuer, nicht des Bruttogehalts. Bei einer Einkommensteuer von 1.000 Euro sind das 55 Euro Soli.

Stand: 2026-11-04. Allgemeine Information, keine Steuerberatung. Alle Beträge für das Steuerjahr 2026 in Deutschland.

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