Betriebliche Altersvorsorge
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine vom Arbeitgeber mitfinanzierte Altersvorsorge, die steuerlich und sozialversicherungsrechtlich gefördert wird.
Bei der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) spart der Arbeitnehmer einen Teil seines Bruttogehalts für die Altersvorsorge an (Entgeltumwandlung). Der gesparte Betrag fließt steuerfrei in ein Vorsorgeprodukt. Bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (2026: 338 Euro pro Monat) können steuer- und sozialabgabenfrei umgewandelt werden, weitere 4 % sind steuerlich begünstigt.
Seit 2019 muss der Arbeitgeber bei einer Entgeltumwandlung in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds mindestens 15 % des umgewandelten Betrags als Arbeitgeberzuschuss zahlen. Das lohnt die bAV in vielen Fällen erheblich.
Im Rentenalter werden bAV-Leistungen als Einkünfte versteuert und unterliegen in der Regel dem vollen Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag. Wer also vorher Steuern und Abgaben spart, zahlt später (möglicherweise zu einem niedrigeren Satz).
Verwandte Begriffe
Häufige Fragen
Lohnt sich die betriebliche Altersvorsorge?
In den meisten Fällen ja, besonders wenn der Arbeitgeber mehr als die gesetzlichen 15 % zuschießt. Die Steuer- und Abgabenersparnis jetzt überwiegt häufig die spätere Besteuerung im Rentenalter, wenn das Einkommen niedriger ist.
Wie viel kann ich in die bAV einzahlen?
Bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze (2026: 676 Euro pro Monat) können in die bAV eingezahlt werden. Bis 4 % (338 Euro) sind auch sozialabgabenfrei, der Rest nur steuerfrei.
Was passiert mit der bAV beim Arbeitgeberwechsel?
Die bAV ist grundsätzlich übertragbar. Bei einem Wechsel kann das Guthaben zum neuen Arbeitgeber mitgenommen werden. Das geht nicht immer problemlos, aber eine Mitnahme ist gesetzlich gesichert.
Stand: 2026-11-04. Allgemeine Information, keine Steuerberatung. Alle Beträge für das Steuerjahr 2026 in Deutschland.
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