Entgeltumwandlung
Bei der Entgeltumwandlung verzichtet der Arbeitnehmer auf einen Teil seines Bruttogehalts zugunsten einer betrieblichen Altersvorsorge, was Steuern und Abgaben spart.
Die Entgeltumwandlung ist das gängige Instrument, um die betriebliche Altersvorsorge zu finanzieren. Der Arbeitnehmer wandelt einen Teil seines Bruttolohns in Altersvorsorgebeiträge um. Da dieser Betrag das Brutto mindert, sinken Steuern und Sozialabgaben entsprechend.
Beispiel: Wer 200 Euro brutto umwandelt, zahlt auf diese 200 Euro keine Lohnsteuer und (bis zur Grenze) keine Sozialabgaben. Das Netto sinkt daher weniger als 200 Euro. Der tatsächliche Netto-Aufwand liegt je nach Steuersatz typischerweise bei 110 bis 140 Euro für 200 Euro Altersvorsorge.
Der Arbeitgeber ist seit 2019 verpflichtet, bei Neuverträgen mindestens 15 % des umgewandelten Betrags als Zuschuss zu zahlen, wenn er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge spart.
Verwandte Begriffe
Häufige Fragen
Wie viel Steuern spare ich durch Entgeltumwandlung?
Bis zur steuer- und sozialabgabenfreien Grenze (4 % der BBG = 338 Euro/Monat) spart man Steuern und Abgaben. Bei einem Grenzsteuersatz von 35 % und 10 % Sozialabgaben kostet 100 Euro Altersvorsorge netto nur rund 55 Euro.
Gibt es Nachteile der Entgeltumwandlung?
Ja: Das sozialversicherungspflichtige Brutto sinkt, was geringere Renten-, ALG- und Elterngeldansprüche bedeuten kann. Im Rentenalter wird die Leistung voll versteuert und mit Krankenkassenbeiträgen belastet.
Kann ich die Entgeltumwandlung wieder rückgängig machen?
In der Regel ja, bei neuen Verträgen ist eine Aussetzung möglich. Bestehende bAV-Verträge können oft beitragsfrei gestellt werden. Die Bedingungen hängen vom jeweiligen Tarif ab.
Stand: 2026-11-04. Allgemeine Information, keine Steuerberatung. Alle Beträge für das Steuerjahr 2026 in Deutschland.
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