Lohnsteuerjahresausgleich

Der Lohnsteuerjahresausgleich ist die Erstattung zu viel einbehaltener Lohnsteuer durch den Arbeitgeber am Jahresende oder durch das Finanzamt im Rahmen der Steuererklärung.

Der Lohnsteuerjahresausgleich durch den Arbeitgeber (interner Jahresausgleich) erfolgt im November oder Dezember und vergleicht die tatsächlich einbehaltene Lohnsteuer des Jahres mit der rechnerischen Jahreslohnsteuer. Ergibt sich ein Guthaben (z. B. weil in Monaten ohne Gehalt keine Steuer anfiel), wird es im Dezember ausgezahlt.

Der Arbeitgeber darf den internen Jahresausgleich nicht vornehmen bei Arbeitnehmern mit Steuerklasse V oder VI, mehreren Arbeitsverhältnissen, eingetragenen Freibeträgen oder wenn der Arbeitnehmer dies ablehnt.

Der umfassendere Ausgleich erfolgt durch das Finanzamt im Rahmen der Einkommensteuererklärung. Dabei werden alle Einkünfte, Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt. Im Durchschnitt erhalten Arbeitnehmer rund 1.000 Euro zurück. Eine freiwillige Steuererklärung kann bis zu vier Jahre rückwirkend abgegeben werden.

Verwandte Begriffe

Häufige Fragen

Wann bekomme ich den Lohnsteuerjahresausgleich vom Arbeitgeber?

Im November oder Dezember. Der Arbeitgeber vergleicht die tatsächlich gezahlte Lohnsteuer mit der rechnerischen Jahreslohnsteuer und zahlt ein Guthaben mit dem Dezembergehalt aus.

Ist der Lohnsteuerjahresausgleich verpflichtend?

Für den Arbeitgeber ja, außer bei bestimmten Ausschlussgründen (Steuerklasse V/VI, zwei Jobs, Freibeträge). Der Ausgleich durch das Finanzamt über die Steuererklärung ist freiwillig (außer bei Pflichtveranlagung).

Was ist der Unterschied zum Finanzamt-Jahresausgleich?

Der Arbeitgeber-Jahresausgleich berücksichtigt nur die Lohnsteuer des Arbeitsverhältnisses. Das Finanzamt berücksichtigt zusätzlich alle anderen Einkünfte, Werbungskosten, Sonderausgaben und Steuerermäßigungen.

Stand: 2026-11-04. Allgemeine Information, keine Steuerberatung. Alle Beträge für das Steuerjahr 2026 in Deutschland.

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