Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist für die meisten Arbeitnehmer Pflicht; der Basisanteil beträgt 14,6 Prozent plus einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag.
Die gesetzliche Krankenversicherung finanziert sich durch Beiträge der Versicherten und Arbeitgeber. Der Basissatz beträgt 14,6 Prozent des Bruttogehalts, je hälftig geteilt. Dazu kommt der kassenspezifische Zusatzbeitrag, der 2026 im Durchschnitt bei 2,9 Prozent liegt, aber je nach Kasse zwischen unter 2 und über 4 Prozent variiert. Auch der Zusatzbeitrag wird hälftig geteilt.
Wer mehr als die Versicherungspflichtgrenze (2026: 69.750 Euro Jahresjahresbrutto) verdient, kann in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln. Die PKV bietet oft mehr Leistungen, ist aber risikobewertend: Sie wird mit dem Alter teurer und deckt Familienangehörige nicht automatisch mit.
Ein Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse ist jederzeit nach 12 Monaten Mitgliedschaft möglich und kann hunderte Euro jährlich sparen, ohne Leistungseinbußen bei den Pflichtleistungen.
Verwandte Begriffe
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Krankenkassenbeitrag 2026?
14,6 % Basisbeitrag plus kassenindividueller Zusatzbeitrag (Ø 2,9 %, beide Hälften zusammen: rund 17,5 %). Bei 3.000 Euro brutto sind das rund 262 Euro Arbeitnehmeranteil.
Wann kann ich die Krankenkasse wechseln?
Nach mindestens 12 Monaten Mitgliedschaft und mit zwei Monaten Kündigungsfrist. Bei Beitragserhöhungen der Kasse haben Sie ein Sonderkündigungsrecht ohne Mindestvertragslaufzeit.
Was ist der Unterschied zwischen GKV und PKV?
Die GKV ist beitragsabhängig (Prozent des Gehalts) und deckt Familienangehörige beitragsfrei mit. Die PKV basiert auf individuellen Risikofaktoren (Alter, Gesundheit), bietet oft mehr Leistungen, aber keine beitragsfreie Mitversicherung.
Stand: 2026-11-04. Allgemeine Information, keine Steuerberatung. Alle Beträge für das Steuerjahr 2026 in Deutschland.
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