Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung ist ein Pflichtbaustein der Sozialversicherung; der Beitragssatz beträgt 2026 insgesamt 3,4 Prozent, für Kinderlose ab 23 Jahren 4,4 Prozent.

Die soziale Pflegeversicherung (SPV) wurde 1995 als fünfter Zweig der Sozialversicherung eingeführt. Sie finanziert teilweise die Kosten bei Pflegebedürftigkeit. Anders als bei den anderen Versicherungszweigen trägt die Hälfte der Beitrag der Arbeitgeber, der Kinderlosenzuschlag trägt nur der Arbeitnehmer allein.

2026 beträgt der Gesamtbeitragssatz 3,4 Prozent für Versicherte mit Kindern und 4,4 Prozent für Kinderlose ab 23 Jahren. Arbeitnehmer zahlen 1,7 % (mit Kindern) oder 2,2 % (kinderlos ab 23), der Arbeitgeber stets 1,7 %. In Sachsen besteht eine Sonderregelung: Arbeitgeber zahlen dort weniger, Arbeitnehmer mehr.

Die Pflegeversicherung sichert bei anerkanntem Pflegegrad ambulante Sachleistungen, Pflegegeld für häusliche Pflege, Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege und Heimkosten bis zu den Höchstsätzen.

Pflegeversicherung im Rechner

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Häufige Fragen

Wie hoch ist der Pflegeversicherungsbeitrag 2026?

Für Arbeitnehmer mit Kindern: 1,7 % des Bruttogehalts. Für Kinderlose ab 23 Jahren: 2,2 %. Der Arbeitgeber zahlt stets 1,7 %. In Sachsen gilt eine abweichende Verteilung.

Zahlen Minijobber Pflegeversicherung?

Nein. Bei geringfügiger Beschäftigung (Minijob bis 556 Euro) zahlt der Arbeitnehmer keine Pflegeversicherungsbeiträge. Der Arbeitgeber entrichtet eine Pauschalabgabe.

Was leistet die Pflegeversicherung?

Je nach Pflegegrad zwischen 316 Euro (Pflegegrad 2) und 901 Euro (Pflegegrad 5) monatliches Pflegegeld bei häuslicher Pflege, oder Sachleistungen bis 2.200 Euro (PG 5). Die Kosten eines Pflegeheims werden nur anteilig gedeckt.

Stand: 2026-11-04. Allgemeine Information, keine Steuerberatung. Alle Beträge für das Steuerjahr 2026 in Deutschland.

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