Grundfreibetrag

Der Grundfreibetrag ist der steuerfreie Mindestbetrag des Einkommens; 2026 beträgt er 11.784 Euro für Alleinstehende.

Der Grundfreibetrag sichert das Existenzminimum und ist verfassungsrechtlich geschützt. Einkünfte bis zu dieser Grenze werden überhaupt nicht besteuert. 2026 liegt er bei 11.784 Euro für Alleinstehende und 23.568 Euro für Verheiratete (Splitting). Er wird jährlich angepasst.

Im Lohnsteuerabzugsverfahren wird der Grundfreibetrag automatisch berücksichtigt: Bei Steuerklasse 1 beginnt der Lohnsteuereinbehalt monatlich erst ab einem Brutto von rund 982 Euro. Bei Steuerklasse 3 verdoppelt sich der effektive Freibetrag beim monatlichen Einbehalt, was zu deutlich niedrigerer Lohnsteuer führt.

Der Grundfreibetrag ist nicht zu verwechseln mit dem Kinderfreibetrag (2026: 9.600 Euro pro Kind), der separat gilt. Auf den Grundfreibetrag hat jeder Steuerpflichtige automatisch Anspruch, ohne ihn beantragen zu müssen.

Einkommensteuerrechner

Verwandte Begriffe

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2026?

11.784 Euro für Alleinstehende und 23.568 Euro für Verheiratete mit Splitting. Das Bundeskabinett kann den Wert noch anpassen; überprüfen Sie aktuelle Quellen zum Jahreswechsel.

Muss ich den Grundfreibetrag beantragen?

Nein. Er wird beim Lohnsteuerabzug automatisch berücksichtigt und ist im Steuertarif eingebaut. Kein separater Antrag nötig.

Was passiert, wenn mein Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt?

Dann schulden Sie keine Einkommensteuer. Wurde dennoch Lohnsteuer einbehalten, erhalten Sie diesen Betrag über die Einkommensteuererklärung vollständig zurück.

Stand: 2026-11-04. Allgemeine Information, keine Steuerberatung. Alle Beträge für das Steuerjahr 2026 in Deutschland.

Alle Begriffe im Salneto-Steuerlexikon · Brutto-Netto-Rechner · Ratgeber Steuerklassen