Einkommensteuerrechner 2026
Berechnen Sie die Einkommensteuer 2026 aus Ihrem zu versteuernden Einkommen, einzeln oder zusammen veranlagt, mit Soli und Kirchensteuer.
| Einkommensteuer | 10.548,00 € |
|---|---|
| Solidaritätszuschlag | 0,00 € |
| Steuer gesamt | 10.548,00 € |
- Tarif nach Paragraf 32a EStG 2026, Grundfreibetrag 12.348 €. Soli nur oberhalb der Freigrenze von 20.350 € Einkommensteuer (Splitting: 40.700 €).
Der Tarif 2026
Bis zum Grundfreibetrag von 12.348 € fällt keine Steuer an. Danach steigt der Satz von 14 % progressiv bis 42 % ab 69.879 € und 45 % ab 277.826 € zu versteuerndem Einkommen. Bei 50.000 € zu versteuerndem Einkommen beträgt die Einkommensteuer 10.548 €, ein Durchschnittssatz von 21,1 %. Wie sich der Tarif seit 2023 verschoben hat und was der Entwurf für 2027 vorsieht, zeigt der Kalte-Progression-Rechner.
Splitting für Ehepaare
Bei der Zusammenveranlagung wird die Steuer auf das halbe gemeinsame Einkommen berechnet und verdoppelt. Das lohnt sich umso mehr, je unterschiedlicher die Einkommen sind. Bei gleichen Einkommen bringt Splitting nichts.
Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer
Der Soli von 5,5 % fällt 2026 erst an, wenn die Einkommensteuer 20.350 € übersteigt, bei Zusammenveranlagung 40.700 €. Darüber steigt er in einer Milderungszone allmählich an. Die Kirchensteuer beträgt 8 % der Einkommensteuer in Bayern und Baden-Württemberg, sonst 9 %.
Häufige Fragen
Was ist das zu versteuernde Einkommen?
Ihr Einkommen nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben wie Vorsorgeaufwendungen und Freibeträgen. Es steht im Steuerbescheid.
Ist das dasselbe wie die Lohnsteuer?
Die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer. Ihr monatliches Netto berechnet der Brutto-Netto-Rechner.
Was ist der Grenzsteuersatz?
Der Steuersatz auf den nächsten verdienten Euro. Er bestimmt, wie viel eine Gehaltserhöhung oder ein Steuerabzug wirklich bringt.
Quellen: Paragraf 32a EStG 2026, Solidaritätszuschlaggesetz, Kirchensteuergesetze der Länder.