Kalte-Progression-Rechner

Kalte Progression ist die Mehrsteuer, die entsteht, wenn Ihr Einkommen nur so stark steigt wie die Preise, der progressive Tarif aber trotzdem einen höheren Durchschnittssteuersatz verlangt. Bei 45.000 € zu versteuerndem Einkommen und 2,2 % Inflation wären das 2026 ohne Tarifanpassung 139 € im Jahr gewesen; der Tarif 2026 gleicht davon 130 € aus.
Steht im Einkommensteuerbescheid. Es ist kleiner als das Bruttogehalt, weil Werbungskosten, Vorsorgeaufwendungen und Freibeträge abgezogen sind.
Vorgabe: Verbraucherpreise 2025 laut Destatis.
Für die Frage, ob Ihnen real mehr bleibt.
Kalte Progression ohne Tarifanpassung
139 €
pro Jahr; der Tarif 2026 gleicht das nicht ganz aus, es bleiben 9 € Mehrbelastung
Steuer 20258.961,00 €
Einkommen 2026 bei Inflationsausgleich45.990 €
Steuer bei gleicher realer Belastung9.158,14 €
Steuer ohne Tarifanpassung9.297,00 €
Steuer nach Tarif 20269.167,00 €

Ihre Gehaltserhöhung

Einkommen 202645.990 €
Steuer darauf9.167,00 € (19,9 %)
Real weniger netto als vorher9 €
  • Für die Tarifanpassung rechnete die Bundesregierung für 2025 mit 2,0 % Preisanstieg der privaten Konsumausgaben.
  • Einkommensteuer nach Paragraf 32a EStG plus Solidaritätszuschlag, ohne Kirchensteuer und Kinderfreibeträge. Methode wie im Steuerprogressionsbericht der Bundesregierung.

Was kalte Progression ist

Die Bundesregierung definiert sie im Steuerprogressionsbericht als Steuermehrbelastung, die entsteht, soweit Einkommenserhöhungen nur die Inflation ausgleichen, das Realeinkommen also gleich bleibt, und der progressive Tarif die durchschnittliche Steuerbelastung trotzdem steigen lässt. Der Rechner misst sie genauso: Ihr Einkommen steigt genau um die Inflation, und verglichen wird die Steuer mit der Steuer bei gleicher realer Belastung.

Wie der Staat sie ausgleicht

Der Gesetzgeber verschiebt den Grundfreibetrag und die übrigen Tarifeckwerte um die Inflation des Vorjahres nach rechts. Mit dem Steuerfortentwicklungsgesetz geschah das 2025 um 2,6 % und 2026 um 2,0 %. Der Grundfreibetrag stieg so von 11.784 € (2024) auf 12.096 € (2025) und 12.348 € (2026), der Spitzensteuersatz von 42 % beginnt 2026 bei 69.879 €. Die Grenze für den Satz von 45 % blieb dagegen seit 2023 bewusst bei 277.826 €.

Kalte Progression 2025 auf 2026 bei 2,2 % Inflation (Einzelveranlagung)
zvE 2025ohne Anpassungnach Tarif 2026
20.000 €74 €4 € bleiben
30.000 €93 €5 € bleiben
45.000 €139 €9 € bleiben
60.000 €201 €13 € bleiben
80.000 €321 €22 € bleiben
100.000 €321 €23 € bleiben

Dass nach der Anpassung kleine Beträge bleiben, liegt an der Inflation: Die Verbraucherpreise stiegen 2025 laut Destatis um 2,2 %, der Tarif 2026 wurde mit der Prognose von 2,0 % verschoben.

Entwurf 2027: Was die Einkommensteuerreform ändern würde

Die Bundesregierung hat am 2. September 2026 den Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 beschlossen; der Bundestag berät ihn am 8. Oktober 2026 in erster Lesung. Beschlossen ist noch nichts, die Werte können sich im Verfahren ändern. Der Entwurf sieht für 2027 vor: Grundfreibetrag 12.564 €, 42 % ab 70.601 €, 45 % schon ab 250.000 € und einen neuen Satz von 47 % ab 280.000 €. Das Ende der ersten Progressionszone bleibt bei 17.799 €.

Einkommensteuer und Soli 2026 und nach dem Entwurf 2027 (Einzelveranlagung)
zvE2026Entwurf 2027Differenz
20.000 €1.570 €1.529 €minus 41 €
40.000 €7.209 €7.156 €minus 53 €
60.000 €14.233 €14.150 €minus 83 €
80.000 €22.716 €22.597 €minus 119 €
100.000 €32.115 €31.997 €minus 119 €
150.000 €54.717 €54.605 €minus 112 €
260.000 €103.458 €103.662 €plus 205 €
300.000 €121.883 €123.074 €plus 1.191 €
500.000 €216.833 €222.244 €plus 5.411 €

Bei gleichem Einkommen zahlen die meisten nach dem Entwurf etwas weniger. Steigt das Einkommen aber mit der Inflation, ist das Bild anders: Die Bundesregierung rechnet für 2026 mit 2,7 % Inflation, der Grundfreibetrag stiege nach dem Entwurf um 1,75 % und die Grenze zum Satz von 42 % um 1,03 %. Bei 2,7 % Inflation bliebe deshalb ein Teil der kalten Progression bestehen:

Kalte Progression 2026 auf 2027 bei angenommenen 2,7 % Inflation (Entwurf)
zvE 2026ohne Anpassungnach Entwurf 2027
20.000 €92 €51 € bleiben
30.000 €115 €70 € bleiben
45.000 €169 €109 € bleiben
60.000 €245 €159 € bleiben
80.000 €402 €283 € bleiben
100.000 €402 €283 € bleiben

Häufige Fragen

Wo finde ich mein zu versteuerndes Einkommen?

Im Einkommensteuerbescheid. Es ist Ihr Einkommen nach Werbungskosten, Sonderausgaben und Freibeträgen und damit kleiner als das Bruttogehalt. Ohne Bescheid hilft der Brutto-Netto-Rechner für das monatliche Netto.

Betrifft die kalte Progression auch die Lohnsteuer?

Ja. Die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer und richtet sich nach dem Tarif des jeweiligen Jahres. Eine Tarifanpassung wirkt deshalb über die Lohnsteuer direkt auf Ihr Netto.

Welche Inflationsrate ist die richtige?

Die Bundesregierung verwendet für die Tarifanpassung den Preisanstieg der privaten Konsumausgaben, nicht den Verbraucherpreisindex. Der Rechner gibt den Verbraucherpreisindex von Destatis vor (2023: 5,9 %, 2024: 2,2 %, 2025: 2,2 %); Sie können jede Rate eintragen.

Warum bleibt mir trotz Gehaltserhöhung real weniger?

Wenn die Erhöhung nur die Inflation ausgleicht und der Tarif nicht angepasst wird, steigt die Steuer stärker als das Einkommen. Tragen Sie Ihre Erhöhung im Rechner ein, er zeigt das reale Netto nach Steuer im Vergleich zum Vorjahr.

Quellen: Paragraf 32a EStG in den Fassungen 2023 bis 2026 (Inflationsausgleichsgesetz, Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024, Steuerfortentwicklungsgesetz), Paragrafen 3 und 4 SolzG, 6. Steuerprogressionsbericht (BT-Drs. 20/13560), Regierungsentwurf Einkommensteuerreformgesetz 2027 (BT-Drs. 21/8235), Destatis Verbraucherpreisindex, Frühjahrsprojektion 2026 der Bundesregierung. Stand 2026-11-04.