Tarifvertrag

Ein Tarifvertrag ist ein Vertrag zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeberverband, der Mindestgehälter, Urlaubstage und Arbeitszeiten für eine Branche festlegt.

Tarifverträge werden zwischen Gewerkschaften (z. B. ver.di, IG Metall) und Arbeitgeberverbänden (oder einzelnen Arbeitgebern bei Haustarifverträgen) ausgehandelt. Sie legen Mindestgehälter nach Entgeltgruppen, Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche, Zuschläge und weitere Arbeitsbedingungen fest. Der wichtigste öffentliche Sektor-Tarifvertrag ist der TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst), für Länder gilt der TV-L.

Ein Tarifvertrag gilt unmittelbar für alle Arbeitnehmer, die einer vertragsschließenden Gewerkschaft angehören und in einem Mitgliedsbetrieb des Arbeitgeberverbands tätig sind. Arbeitgeber können auch für Nicht-Gewerkschaftsmitglieder tarifliche Bedingungen vertraglich zusichern (arbeitsvertraglich vereinbarte Tarifbindung).

Allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge gelten für alle Betriebe einer Branche in einem bestimmten Gebiet, unabhängig von der Mitgliedschaft. Branchen mit allgemeinverbindlichen Mindestlöhnen: Baugewerbe, Gebäudereinigung, Pflege, Elektrohandwerk, Mindestlohn-Zeitarbeit.

TVöD-Rechner

Verwandte Begriffe

Häufige Fragen

Gilt der Tarifvertrag auch für mich, wenn ich nicht in der Gewerkschaft bin?

Nur wenn der Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt wurde oder Ihr Arbeitsvertrag ausdrücklich auf den Tarifvertrag verweist. Viele Arbeitgeber wenden Tarifbedingungen freiwillig auf alle Beschäftigten an.

Was ist der Unterschied zwischen TVöD und TV-L?

Der TVöD gilt für Beschäftigte von Bund und Kommunen, der TV-L für Beschäftigte der Länder (außer Hessen und Beamte). Beide regeln Entgeltgruppen, Stufensteigerungen und Sonderzahlungen, unterscheiden sich aber in den genauen Beträgen und Details.

Kann mein Arbeitgeber schlechtere Bedingungen als der Tarifvertrag vereinbaren?

Nein. Tarifvertragliche Mindestbedingungen dürfen nicht unterschritten werden. Günstigere Bedingungen für Arbeitnehmer (mehr Urlaub, höheres Gehalt) sind aber erlaubt.

Stand: 2026-11-04. Allgemeine Information, keine Steuerberatung. Alle Beträge für das Steuerjahr 2026 in Deutschland.

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