Urlaubsanspruch

Der gesetzliche Mindestanspruch auf Erholungsurlaub beträgt 20 Arbeitstage pro Jahr bei einer 5-Tage-Woche; Tarifverträge sehen meist 25 bis 30 Tage vor.

Der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) beträgt 24 Werktage (Montag bis Samstag) oder 20 Arbeitstage (bei 5-Tage-Woche) pro Urlaubsjahr. Arbeitgeber und Tarifverträge gewähren häufig mehr: Im Durchschnitt haben Beschäftigte in Deutschland rund 28 bis 30 Tage bezahlten Urlaub.

Der Urlaubsanspruch entsteht erstmals nach einer sechsmonatigen Wartezeit im Beschäftigungsverhältnis. Während der Probezeit entsteht er anteilig. Bei Kündigung während des Jahres entsteht der Urlaub anteilig für die abgeleisteten Monate (1/12 pro Monat). Nicht genommener Urlaub verfällt grundsätzlich zum Jahresende, kann aber bis zum 31. März des Folgejahres übertragen werden, wenn betriebliche oder persönliche Gründe vorliegen.

Wird das Arbeitsverhältnis beendet und der Urlaub kann nicht mehr genommen werden, ist er auszuzahlen. Das Urlaubsentgelt entspricht dem Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen vor dem Urlaub.

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Häufige Fragen

Wie viele Urlaubstage stehen mir gesetzlich zu?

24 Werktage (Montag bis Samstag), was bei einer 5-Tage-Woche 20 Arbeitstagen entspricht. Das ist das gesetzliche Minimum; die meisten Tarifverträge sehen 25 bis 30 Tage vor.

Verfällt Urlaub am Jahresende?

Grundsätzlich ja zum 31. Dezember. Der Urlaub kann aber bis zum 31. März des Folgejahres übertragen werden, wenn betriebliche oder persönliche Gründe (z. B. Krankheit) das verhindert haben. Arbeitgeber müssen Arbeitnehmer aktiv auf drohenden Verfall hinweisen.

Was passiert mit dem Urlaub bei Kündigung?

Nicht genommener Urlaub ist auszuzahlen, wenn er bis zum Arbeitsende nicht mehr genommen werden kann. Der Auszahlungsbetrag entspricht dem Urlaubsentgelt: Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen, geteilt durch die Arbeitstage in diesem Zeitraum, mal Urlaubstage.

Stand: 2026-11-04. Allgemeine Information, keine Steuerberatung. Alle Beträge für das Steuerjahr 2026 in Deutschland.

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