Fünftelregelung

Die Fünftelregelung (§ 34 EStG) ist eine Steuerermäßigung für außerordentliche Einkünfte wie Abfindungen, die die Steuerprogression abmildert.

Die Fünftelregelung nach § 34 des Einkommensteuergesetzes mildert die steuerliche Belastung bei außerordentlichen Einkünften, die in einem einzigen Jahr zufließen, aber mehrere Jahre abgelten. Typische Fälle: Abfindungen, Entschädigungen und Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten.

Rechenweg: Die außerordentlichen Einkünfte werden geteilt durch fünf. Dieser Fünftelwert wird dem regulären Einkommen hinzugerechnet, und die daraus entstehende Mehrsteuerlast wird mit fünf multipliziert. Das ergibt die Steuer auf die außerordentlichen Einkünfte. Bei einem Jahresgehalt von 50.000 Euro und einer Abfindung von 30.000 Euro zahlt man so deutlich weniger Steuer, als wenn 80.000 Euro ganz normal besteuert würden.

Die Fünftelregelung wird vom Arbeitgeber bereits beim Lohnsteuereinbehalt angewandt, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Eine Überprüfung und ggf. Anpassung erfolgt über die Einkommensteuererklärung.

Abfindung mit Fünftelregelung berechnen

Verwandte Begriffe

Häufige Fragen

Für welche Zahlungen gilt die Fünftelregelung?

Für außerordentliche Einkünfte nach § 34 EStG: Abfindungen, Entschädigungen für entgangene Einnahmen, Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten. Nicht für normale Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld.

Wie viel Steuern spare ich mit der Fünftelregelung?

Das hängt vom Gesamteinkommen und der Abfindungshöhe ab. Bei mittlerem Einkommen und einer Abfindung von 20.000 Euro kann die Ersparnis mehrere tausend Euro betragen. Der Rechner zeigt den genauen Effekt.

Muss ich die Fünftelregelung beantragen?

Nein. Der Arbeitgeber kann sie beim Lohnsteuereinbehalt anwenden. Über die Einkommensteuererklärung lässt sie sich auch nachträglich geltend machen oder korrigieren.

Stand: 2026-11-04. Allgemeine Information, keine Steuerberatung. Alle Beträge für das Steuerjahr 2026 in Deutschland.

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