Arbeitslosengeld I (ALG I)
Arbeitslosengeld I ist die Lohnersatzleistung nach Jobverlust; es beträgt 60 Prozent (67 Prozent mit Kind) des letzten Nettolohns, maximal für 24 Monate.
Das Arbeitslosengeld I (ALG I) sichert den Lebensunterhalt nach dem Verlust einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Es wird von der Bundesagentur für Arbeit gezahlt und basiert auf dem Nettolohn der letzten zwölf Monate vor Arbeitslosigkeit. Der Leistungssatz beträgt 60 Prozent des pauschalierten Nettolohns, für Personen mit Kind 67 Prozent.
Anspruch entsteht, wenn man innerhalb der Rahmenfrist von zwei Jahren mindestens zwölf Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt war (Anwartschaftszeit). Der Bezug ist auf maximal 24 Monate begrenzt; die genaue Dauer hängt von Beschäftigungszeit und Lebensalter ab. ALG I ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt und muss in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.
ALG I ist nicht mit ALG II (Bürgergeld) zu verwechseln. ALG II ist eine bedürftigkeitsabhängige Grundsicherung, unabhängig von früheren Beiträgen. Wer ALG I ausgeschöpft hat und keine Arbeit gefunden hat, kann ggf. Bürgergeld beantragen.
Verwandte Begriffe
Häufige Fragen
Wie lange dauert der Bezug von Arbeitslosengeld I?
Zwischen 6 und 24 Monaten. Mit 12 Monaten Beschäftigung sind es 6 Monate, mit 24 Monaten 12 Monate, ab 50 Jahren und längerer Beschäftigung bis zu 24 Monate.
Muss ich Arbeitslosengeld versteuern?
ALG I ist steuerfrei, erhöht aber über den Progressionsvorbehalt den Steuersatz auf andere Einkünfte. Es muss in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.
Was ist der Unterschied zwischen ALG I und Bürgergeld?
ALG I basiert auf eigenen Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung und ist zeitlich begrenzt. Bürgergeld (früher Hartz IV / ALG II) ist eine bedürftigkeitsabhängige Grundsicherung ohne Bezug zu früheren Beiträgen.
Stand: 2026-11-04. Allgemeine Information, keine Steuerberatung. Alle Beträge für das Steuerjahr 2026 in Deutschland.
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