Firmenwagen

Ein Firmenwagen zur privaten Nutzung ist ein geldwerter Vorteil, der monatlich mit 1 Prozent des Bruttolistenpreises (oder per Fahrtenbuch) versteuert wird.

Wenn Arbeitnehmer einen Firmenwagen auch privat nutzen dürfen, entsteht ein geldwerter Vorteil, der wie Arbeitslohn besteuert und verbeitragt wird. Die Pauschalierungsmethode berechnet den Vorteil mit 1 Prozent des inländischen Bruttolistenpreises pro Monat (sog. 1-%-Regel), zuzüglich 0,03 Prozent des Listenpreises pro Kilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.

Alternativ kann ein Fahrtenbuch geführt werden. Dabei werden nur die tatsächlich privat gefahrenen Kilometer angesetzt, was bei wenig privater Nutzung deutlich günstiger sein kann. Ein steuerlich anerkanntes Fahrtenbuch muss aber lückenlos und zeitnah geführt werden.

Für Elektrofahrzeuge und Plug-in-Hybride gilt eine Privilegierung: Bei E-Autos bis 70.000 Euro Bruttolistenpreis nur 0,25 Prozent monatlich statt 1 Prozent.

Firmenwagenrechner

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Häufige Fragen

Wie wird der Firmenwagen 2026 versteuert?

Mit der 1-%-Regel: 1 % des Bruttolistenpreises pro Monat als geldwerter Vorteil, plus 0,03 % pro km Arbeitsweg. Bei einem 40.000-Euro-Wagen sind das 400 Euro monatlicher geldwerter Vorteil, der versteuert wird.

Lohnt sich ein Firmenwagen nach Steuern?

Kommt auf den Listenpreis, die persönliche Steuerbelastung und die Fahrleistung an. Bei hohem Verbrauch und viel Privatnutzung oft ja. Der Firmenwagenrechner zeigt den genauen Vergleich.

Was ist der Unterschied zwischen Firmenwagen und Dienstwagen?

Beide Begriffe bezeichnen dasselbe: ein vom Arbeitgeber gestelltes Fahrzeug, das auch privat genutzt werden darf. "Dienstwagen" ist eher der behördliche oder formale Begriff.

Stand: 2026-11-04. Allgemeine Information, keine Steuerberatung. Alle Beträge für das Steuerjahr 2026 in Deutschland.

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