Geldwerter Vorteil
Ein geldwerter Vorteil ist eine nicht in Geld bestehende Leistung des Arbeitgebers, die wie Arbeitslohn versteuert wird, z. B. ein Firmenwagen oder Sachbezüge.
Ein geldwerter Vorteil ist jede Zuwendung des Arbeitgebers, die keinen Geldwert darstellt, aber wirtschaftlich wie Lohn wirkt. Klassische Beispiele: Firmenwagen zur Privatnutzung, vergünstigte Mitarbeiterwohnungen, Restaurantgutscheine, Waren zum Mitarbeiterrabatt oder betriebliche Direktversicherungen.
Sachbezüge bis 50 Euro pro Monat sind steuerfrei (Sachbezugsfreigrenze). Darüber hinaus unterliegen sie der Lohnsteuer und den Sozialabgaben wie normales Gehalt. Für bestimmte Leistungen gibt es Pauschalbesteuerungsmöglichkeiten, z. B. für Erholungsbeihilfen oder Betriebsveranstaltungen.
Der Firmenwagen ist der häufigste geldwerte Vorteil. Er erhöht das steuerpflichtige Brutto, ohne dass dem Arbeitnehmer mehr Geld ausgezahlt wird, was das Netto entsprechend senkt.
Verwandte Begriffe
Häufige Fragen
Bis zu welchem Betrag sind Sachbezüge steuerfrei?
50 Euro pro Monat pro Arbeitnehmer (Sachbezugsfreigrenze). Darunter fallen z. B. Gutscheine, die nicht in Geld einlösbar sind. Darüber werden alle Sachbezüge lohnsteuerpflichtig.
Muss ich geldwerte Vorteile in der Steuererklärung angeben?
Die versteuerten geldwerten Vorteile erscheinen auf der Lohnsteuerbescheinigung und sind dort automatisch erfasst. Besondere Angaben in der Erklärung sind in der Regel nicht nötig, außer bei pauschal besteuerten Bezügen.
Was ist der Unterschied zwischen Sachbezug und geldwertem Vorteil?
Ein Sachbezug ist eine konkrete Sache oder Dienstleistung. Geldwerter Vorteil ist der umfassendere Begriff für alle nichtmonetären Zuwendungen vom Arbeitgeber, also auch Sachbezüge.
Stand: 2026-11-04. Allgemeine Information, keine Steuerberatung. Alle Beträge für das Steuerjahr 2026 in Deutschland.
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