Vermögenswirksame Leistungen
Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind Zahlungen des Arbeitgebers zum Vermögensaufbau; der gesetzliche Anspruch auf 40 Euro monatlich gilt in vielen Tarifverträgen.
Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind zweckgebundene Zahlungen des Arbeitgebers, die direkt in staatlich geförderte Sparprodukte fließen. Der Anspruch richtet sich nach Tarifvertrag oder Einzelvereinbarung; im öffentlichen Dienst sind es häufig 40 Euro monatlich. Der Arbeitnehmer kann die Leistung freiwillig aus dem Nettogehalt aufstocken.
Geeignete Anlageformen: Bausparvertrag, Banksparplan, Fondssparplan oder Tilgung eines Baudarlehens. Fondssparpläne in Aktienfonds werden durch die staatliche Arbeitnehmer-Sparzulage (bis 80 Euro jährlich bei 20 % Förderung auf max. 400 Euro) gefördert, sofern das zu versteuernde Einkommen 20.000 Euro (40.000 Euro bei Verheirateten) nicht übersteigt.
Steuerlich sind VL-Zahlungen des Arbeitgebers als Arbeitslohn zu versteuern und sozialabgabenpflichtig. Lediglich bis zu 360 Euro jährlich sind steuer- und sozialabgabenfrei, wenn sie in einem begünstigten Bausparvertrag angelegt werden.
Verwandte Begriffe
Häufige Fragen
Habe ich Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen?
Nur wenn es im Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag geregelt ist. Es gibt keinen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf eine bestimmte Höhe. Im öffentlichen Dienst (TVöD) sind es meist 6,65 Euro, in der Metall- und Elektroindustrie bis zu 26,59 Euro monatlich.
Wie hoch ist die staatliche Arbeitnehmer-Sparzulage?
20 Prozent auf maximal 400 Euro jährliche VL-Einzahlungen in Aktienfondssparpläne, also bis zu 80 Euro Zulage pro Jahr. Voraussetzung: zu versteuerndes Einkommen unter 20.000 Euro (40.000 Euro bei Zusammenveranlagung).
Sind vermögenswirksame Leistungen steuerpflichtig?
Ja, VL-Zahlungen des Arbeitgebers sind grundsätzlich Arbeitslohn und damit steuer- und sozialabgabenpflichtig. Nur bestimmte Anlageformen in Bausparverträge sind bis zu 360 Euro jährlich begünstigt.
Stand: 2026-11-04. Allgemeine Information, keine Steuerberatung. Alle Beträge für das Steuerjahr 2026 in Deutschland.
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