Mutterschaftsgeld
Mutterschaftsgeld ersetzt während des Mutterschutzes das Nettogehalt; gesetzlich Versicherte erhalten von der Krankenkasse bis zu 13 Euro täglich, der Arbeitgeber stockt auf.
Das Mutterschaftsgeld sichert das Einkommen von Arbeitnehmerinnen während des gesetzlichen Mutterschutzes (6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt, bei Früh- und Mehrlingsgeburten 12 Wochen nach der Geburt). Gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmerinnen erhalten von der Krankenkasse Mutterschaftsgeld in Höhe des Nettolohns, jedoch maximal 13 Euro pro Kalendertag.
Den Differenzbetrag zwischen 13 Euro und dem tatsächlichen Nettodurchschnittslohn zahlt der Arbeitgeber als Arbeitgeberzuschuss. Bei einem Nettolohn von 2.000 Euro im Monat (67 Euro täglich) zahlt die Kasse 13 Euro, der Arbeitgeber 54 Euro täglich.
Das Mutterschaftsgeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt und beeinflusst damit die Berechnung des Elterngelds nicht direkt, da Mutterschutzmonate aus dem Berechnungszeitraum herausgerechnet werden. Privat versicherte Arbeitnehmerinnen erhalten Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für Soziale Sicherung (210 Euro einmalig) plus den vollen Arbeitgeberzuschuss.
Verwandte Begriffe
Häufige Fragen
Wie wird das Mutterschaftsgeld berechnet?
Grundlage ist das durchschnittliche Nettogehalt der letzten drei Monate vor dem Beginn der Schutzfrist. Die Krankenkasse zahlt maximal 13 Euro täglich, der Arbeitgeber stockt auf das volle Nettodurchschnittsgehalt auf.
Wird Mutterschaftsgeld auf das Elterngeld angerechnet?
Das Mutterschaftsgeld selbst wird nicht auf das Elterngeld angerechnet. Die Monate des Mutterschutzes werden jedoch bei der Elterngeldberechnung aus dem Bemessungszeitraum herausgerechnet, was in der Regel zugunsten der Mutter ist.
Was ist der Unterschied zwischen Mutterschaftsgeld und Elterngeld?
Mutterschaftsgeld sichert das Einkommen während der Schutzfrist (6 Wochen vor, 8 Wochen nach der Geburt). Elterngeld ist die staatliche Lohnersatzleistung für bis zu 14 Monate nach der Geburt und ersetzt 65 bis 100 Prozent des Nettoeinkommens.
Stand: 2026-11-04. Allgemeine Information, keine Steuerberatung. Alle Beträge für das Steuerjahr 2026 in Deutschland.
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