Elternzeit

Elternzeit ist der gesetzliche Anspruch auf unbezahlten Sonderurlaub nach der Geburt eines Kindes; bis zu drei Jahre je Elternteil, gleichzeitig oder abwechselnd.

Die Elternzeit ist ein gesetzlich garantierter, unbezahlter Sonderurlaub nach der Geburt oder Adoption eines Kindes. Jeder Elternteil hat einen eigenen Anspruch von bis zu drei Jahren, die beim selben oder bei verschiedenen Arbeitgebern genommen werden können. Elternzeit kann gleichzeitig (beide Elternteile parallel) oder abwechselnd genommen werden, und Teile davon können bis zum achten Lebensjahr des Kindes auf Wunsch übertragen werden.

Während der Elternzeit besteht Kündigungsschutz. Der Arbeitnehmer darf bis zu 32 Stunden pro Woche in Teilzeit arbeiten (Teilzeitelternzeit). Ein Rückkehranspruch auf die frühere oder eine gleichwertige Stelle besteht am Ende der Elternzeit.

Elternzeit und Elterngeld sind getrennte Konzepte: Elternzeit ist der unbezahlte Freizeitanspruch, Elterngeld die staatliche Lohnersatzleistung. Elterngeld kann auch ohne Elternzeit bezogen werden (z. B. bei Teilzeitarbeit). Mutterschutz (6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt) ist zwingend und kein Teil der Elternzeit.

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Verwandte Begriffe

Häufige Fragen

Wie lange kann ich Elternzeit nehmen?

Bis zu drei Jahre je Elternteil, also zusammen bis zu sechs Jahre pro Kind (wenn beide Elternteile ihren vollen Anspruch nutzen). Bis zu 24 Monate können bis zum achten Lebensjahr des Kindes übertragen werden.

Darf ich während der Elternzeit arbeiten?

Ja, bis zu 32 Stunden pro Woche (Teilzeitelternzeit), mit Zustimmung des Arbeitgebers. Das Elterngeld wird anteilig gekürzt, wenn das Einkommen aus der Teilzeit über einem Freibetrag liegt.

Muss ich die Elternzeit ankündigen?

Ja, die Elternzeit muss spätestens sieben Wochen vor Beginn beim Arbeitgeber schriftlich angemeldet werden. Für die ersten beiden Lebensjahre muss die geplante Aufteilung (z. B. 12 Monate am Stück) angegeben werden.

Stand: 2026-11-04. Allgemeine Information, keine Steuerberatung. Alle Beträge für das Steuerjahr 2026 in Deutschland.

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