Kündigungsschutz
Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) schützt Arbeitnehmer ab sechs Monaten Betriebszugehörigkeit und in Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten vor willkürlicher Kündigung.
Der allgemeine Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) gilt für Arbeitnehmer, die in einem Betrieb mit mehr als zehn Vollzeitbeschäftigten tätig sind und deren Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht. Gekündigt werden darf dann nur, wenn personenbedingte, verhaltensbedingte oder betriebsbedingte Gründe vorliegen.
Besonderen Kündigungsschutz genießen unabhängig von Betriebsgröße und Dauer: Schwangere und Mütter bis vier Monate nach der Geburt, Arbeitnehmer in Elternzeit, Schwerbehinderte und Betriebsratsmitglieder. Dieser Schutz erfordert behördliche Genehmigungen für eine Kündigung.
Bei betriebsbedingter Kündigung kann der Arbeitnehmer nach § 1a KSchG auf die Kündigungsschutzklage verzichten und dafür eine gesetzliche Abfindung von 0,5 Bruttomonatsgehältern pro Beschäftigungsjahr erhalten. Die Klage beim Arbeitsgericht muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eingereicht werden.
Verwandte Begriffe
Häufige Fragen
Ab wann gilt der Kündigungsschutz?
Nach sechs Monaten Beschäftigung und in Betrieben mit mehr als zehn Vollzeitbeschäftigten. In Betrieben mit bis zu zehn Beschäftigten gilt nur der allgemeine zivilrechtliche Schutz vor sittenwidrigen Kündigungen.
Was sind gültige Kündigungsgründe?
Personenbedingte Gründe (z. B. dauernde Krankheit), verhaltensbedingte Gründe (z. B. wiederholte Pflichtverletzungen nach Abmahnung) und betriebsbedingte Gründe (z. B. Betriebsschließung, Stellenabbau). Willkür ist kein gültiger Grund.
Was soll ich bei einer Kündigung sofort tun?
Innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Klage beim Arbeitsgericht erheben, falls der Kündigungsschutz gilt und die Kündigung angefochten werden soll. Diese Frist gilt absolut; danach ist die Kündigung wirksam.
Stand: 2026-11-04. Allgemeine Information, keine Steuerberatung. Alle Beträge für das Steuerjahr 2026 in Deutschland.
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