Kurzarbeitergeld

Kurzarbeitergeld (KuG) ersetzt 60 Prozent (67 Prozent mit Kind) des ausgefallenen Nettolohns bei vorübergehend reduzierter Arbeitszeit.

Das Kurzarbeitergeld (KuG) ist eine Leistung der Bundesagentur für Arbeit, die Unternehmen in wirtschaftlichen Krisen ermöglicht, Mitarbeiter zu halten, ohne sie entlassen zu müssen. Statt einer Kündigung wird die Arbeitszeit vorübergehend reduziert, und die Differenz zum normalen Lohn ersetzt die BA zu 60 Prozent (67 Prozent bei Beschäftigten mit Kind).

Voraussetzungen: Der Betrieb muss nachweisen, dass ein erheblicher Arbeitsausfall vorliegt (mindestens 10 Prozent der Belegschaft von einem Lohnausfall von mehr als 10 Prozent betroffen). Der Betriebsrat oder die Mehrheit der Belegschaft muss zustimmen. Die maximale Bezugsdauer beträgt in der Regel 12 Monate.

Kurzarbeitergeld ist wie Arbeitslosengeld steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Es muss in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.

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Häufige Fragen

Wie viel Kurzarbeitergeld bekomme ich?

60 % des Nettolohnausfalls durch die reduzierte Arbeitszeit (67 % mit minderjährigem Kind). Bei 50 % Kurzarbeit und 2.000 Euro Nettolohn wären das rund 600 Euro KuG zuzüglich 1.000 Euro restlicher Lohn.

Muss Kurzarbeitergeld versteuert werden?

Das KuG selbst ist steuerfrei, erhöht aber über den Progressionsvorbehalt den Steuersatz auf andere Einkünfte. In der Einkommensteuererklärung muss es angegeben werden.

Wie lange kann Kurzarbeit dauern?

Regulär bis zu 12 Monate. In Krisenzeiten (wie der Corona-Pandemie) kann die Bundesregierung die Bezugsdauer per Verordnung verlängern.

Stand: 2026-11-04. Allgemeine Information, keine Steuerberatung. Alle Beträge für das Steuerjahr 2026 in Deutschland.

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