Urlaubsgeld

Urlaubsgeld ist eine zusätzliche Zahlung des Arbeitgebers zum Urlaub; es gibt keinen gesetzlichen Anspruch, sondern nur durch Vereinbarung.

Urlaubsgeld ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers und nicht zu verwechseln mit dem gesetzlichen Urlaubsentgelt (der weiterlaufenden Vergütung während des Urlaubs). Urlaubsgeld gibt es nur, wenn es im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder durch betriebliche Übung vereinbart ist.

Steuerlich und sozialversicherungsrechtlich wird Urlaubsgeld genau wie Weihnachtsgeld behandelt: Es wird in dem Monat der Auszahlung mit dem normalen Bruttogehalt summiert und gemeinsam versteuert und verbeitragt.

Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld zusammen bilden oft die "Jahressonderzahlungen". In vielen Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes (TVöD, TV-L) sind beide kombiniert als jährliche Sonderzahlung geregelt.

Verwandte Begriffe

Häufige Fragen

Habe ich einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld?

Nein. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld, nur auf das Urlaubsentgelt (Gehalt während des Urlaubs). Urlaubsgeld entsteht nur durch Vereinbarung.

Wird Urlaubsgeld wie normales Gehalt besteuert?

Ja. Es wird in dem Monat, in dem es ausgezahlt wird, zum Bruttogehalt addiert und komplett versteuert. Durch den Lohnsteuerausgleich am Jahresende oder die Steuererklärung wird eine eventuelle Überzahlung erstattet.

Wie hoch ist das Urlaubsgeld typischerweise?

Das variiert stark. Im TVöD beträgt die Jahressonderzahlung (Urlaubs- und Weihnachtsgeld zusammen) zwischen 60 und 95 % eines Monatsgehalts. In der Privatwirtschaft gibt es keine einheitliche Regelung.

Stand: 2026-11-04. Allgemeine Information, keine Steuerberatung. Alle Beträge für das Steuerjahr 2026 in Deutschland.

Alle Begriffe im Salneto-Steuerlexikon · Brutto-Netto-Rechner · Ratgeber Steuerklassen