Lohnfortzahlung
Bei Krankheit hat der Arbeitnehmer für bis zu sechs Wochen Anspruch auf volle Fortzahlung des Arbeitsentgelts durch den Arbeitgeber.
Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (EFZG) sichert dem Arbeitnehmer für bis zu sechs Wochen (42 Kalendertage) pro Erkrankung die volle Vergütung. Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis mindestens vier Wochen ununterbrochen bestanden hat (Wartezeit). Nach Ablauf der sechs Wochen zahlt die Krankenkasse Krankengeld (70 Prozent des Bruttos, maximal 90 Prozent des Nettos, bis zur BBG).
Die Lohnfortzahlung gilt für dieselbe Erkrankung nur einmal pro Erkrankungszeitraum. Eine neue Sechswochenfrist entsteht bei der gleichen Erkrankung erst, wenn der Arbeitnehmer mindestens sechs Monate zwischenzeitlich arbeitsfähig war oder seit der letzten Erkrankung mindestens zwölf Monate vergangen sind.
Arbeitnehmer sind verpflichtet, den Arbeitgeber unverzüglich über die Arbeitsunfähigkeit zu informieren und ab dem dritten Tag eine ärztliche Bescheinigung (Krankmeldung) vorzulegen. Der Arbeitgeber kann dies auch ab dem ersten Tag verlangen.
Verwandte Begriffe
Häufige Fragen
Wie lange bekomme ich Lohnfortzahlung bei Krankheit?
Bis zu sechs Wochen (42 Kalendertage) pro Erkrankung. Danach zahlt die Krankenkasse Krankengeld (70 Prozent des Bruttolohns, max. 90 Prozent des Nettolohns) für bis zu 78 Wochen.
Was zahlt mein Arbeitgeber bei Krankheit?
Das volle Arbeitsentgelt für bis zu sechs Wochen. Sozialversicherungsbeiträge werden weiter entrichtet, Lohnsteuer entfällt nicht. Das Gehalt auf der Abrechnung ist identisch mit einem gesunden Monat.
Ab wann greift die Lohnfortzahlung?
Nach vier Wochen ununterbrochener Beschäftigung (Wartezeit). In der Probezeit besteht also ab dem 29. Beschäftigungstag Anspruch auf Lohnfortzahlung.
Stand: 2026-11-04. Allgemeine Information, keine Steuerberatung. Alle Beträge für das Steuerjahr 2026 in Deutschland.
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