Arbeitgeberrechner 2026
Ein Bruttogehalt kostet den Arbeitgeber deutlich mehr. Der Rechner zeigt alle Arbeitgeberanteile und Umlagen und die echten Lohnkosten.
| Bruttogehalt | 4.000,00 € |
|---|---|
| Krankenversicherung | 350,00 € |
| Pflegeversicherung | 72,00 € |
| Rentenversicherung | 372,00 € |
| Arbeitslosenversicherung | 52,00 € |
| Umlage U1 (Krankheit) | 96,00 € |
| Umlage U2 (Mutterschaft) | 17,60 € |
| Insolvenzgeldumlage U3 (0,15 %) | 6,00 € |
| Berufsgenossenschaft | 43,20 € |
| Arbeitgeberkosten gesamt | 5.008,80 € |
- Arbeitgeberanteile 2026 bis zu den Beitragsbemessungsgrenzen (KV/PV 5.812,50 €, RV/AV 8.450 €). Ohne Vermögenswirksame Leistungen und Betriebsrente.
Die Arbeitgeberanteile 2026
Der Arbeitgeber trägt 9,3 % Rentenversicherung, 1,3 % Arbeitslosenversicherung, 7,3 % Krankenversicherung plus den halben Zusatzbeitrag und 1,8 % Pflegeversicherung, in Sachsen 1,3 %. Bei 4.000 € Brutto sind das 846 € im Monat.
Umlagen und Unfallversicherung
Dazu kommen die Umlage U1 für die Lohnfortzahlung bei Krankheit, nur in Betrieben bis 30 Mitarbeitern, die Umlage U2 für Mutterschaft und die Insolvenzgeldumlage U3 von 0,15 %. Die Berufsgenossenschaft kostet je nach Branche im Schnitt rund 1 % der Lohnsumme. Insgesamt landet ein Brutto von 4.000 € so bei rund 5.009 € Arbeitgeberkosten.
Für Arbeitnehmer interessant
Wer verhandelt, sollte wissen: Jeder Euro Gehaltserhöhung kostet den Arbeitgeber rund 1,20 bis 1,25 €. Was beim Arbeitnehmer davon ankommt, zeigt der Brutto-Netto-Rechner.
Arbeitgeberkosten bei typischen Gehältern
Häufige Fragen
Wer zahlt die U1-Umlage?
Nur Arbeitgeber mit höchstens 30 Beschäftigten. Dafür erstattet die Krankenkasse einen Teil der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Der Satz hängt von der Kasse und der gewählten Erstattungsstufe ab.
Gelten die Grenzen auch für hohe Gehälter?
Ja. Oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen von 5.812,50 € in der Kranken- und Pflegeversicherung und 8.450 € in der Renten- und Arbeitslosenversicherung fallen keine weiteren Beiträge an.
Was ist nicht enthalten?
Vermögenswirksame Leistungen, betriebliche Altersversorgung, Sachbezüge und branchenspezifische Umlagen wie die SOKA-Bau.
Quellen: SGB IV, SGB V, SGB XI, Paragraf 360 SGB III (Insolvenzgeldumlage 0,15 %), DGUV-Durchschnittsbeitrag 2025.