Arbeitgeberkosten bei 1.500 € brutto (2026)
Aufstellung der Arbeitgeberkosten
| Position | Monat | Jahr |
|---|---|---|
| Bruttogehalt | 1.500,00 € | 18.000 € |
| Krankenversicherung | 137,37 € | 1.648 € |
| Pflegeversicherung | 28,26 € | 339 € |
| Rentenversicherung | 145,99 € | 1.752 € |
| Arbeitslosenversicherung | 20,41 € | 245 € |
| Umlage U1 (Krankheit) | 34,25 € | 411 € |
| Umlage U2 (Mutterschaft) | 6,28 € | 75 € |
| Insolvenzgeldumlage U3 | 2,14 € | 26 € |
| Berufsgenossenschaft (Durchschnitt) | 16,20 € | 194 € |
| Gesamtkosten | 1.890,90 € | 22.691 € |
Annahmen: Arbeitgeberanteile 2026 außerhalb Sachsens, durchschnittlicher KV-Zusatzbeitrag 2,9 %, U1-Satz 2,4 %, U2-Satz 0,44 %, Insolvenzgeldumlage 0,15 % und der durchschnittliche Beitrag zur Berufsgenossenschaft von 1,08 %. Eigene Sätze tragen Sie im Arbeitgeberrechner ein.
Midijob: Im Übergangsbereich bis 2.000 € zahlt der Arbeitgeber mehr als die Hälfte der Beiträge: den Gesamtbeitrag auf die beitragspflichtige Einnahme abzüglich des reduzierten Arbeitnehmeranteils. Die Umlagen berechnen sich ebenfalls aus dieser Einnahme.
Von den Gesamtkosten bis zum Netto
Von 1.890,90 € Arbeitgeberkosten erhält der Mitarbeiter 1.210,58 € netto. Der Rest geht an Sozialversicherungen, Umlagen und Finanzamt. Jeder zusätzliche Euro Brutto kostet den Arbeitgeber in diesem Bereich rund 1,26 €. Die Abzüge auf Arbeitnehmerseite zeigt 1.500 € brutto in netto.
Andere Bruttogehälter
Häufige Fragen
Was kostet ein Mitarbeiter mit 1.500 € brutto?
Rund 1.890,90 € im Monat oder 22.691 € im Jahr, mit allen Arbeitgeberanteilen und Umlagen.
Wann fällt die U1-Umlage weg?
Bei Arbeitgebern mit mehr als 30 Beschäftigten. Die Kosten sinken dann auf 1.856,65 € im Monat.
Was ist nicht enthalten?
Vermögenswirksame Leistungen, Betriebsrente, Sachbezüge, Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie Branchenumlagen.
Quellen: SGB IV, SGB V, SGB XI, Paragraf 360 SGB III, DGUV-Durchschnittsbeitrag 2025. Stand 2026-11-04.