Abzüge vom Gehalt 2026: was geht ab, und wohin?
Zwischen Brutto und Netto liegen bis zu sieben Posten. Hier ist jeder einzelne erklärt, mit den Sätzen und Grenzen, die 2026 gelten.
Lohnsteuer
Die Vorauszahlung auf Ihre Einkommensteuer, berechnet nach dem amtlichen Programmablaufplan des BMF. Der Grundfreibetrag liegt 2026 bei 12.348 €; darüber steigt der Satz progressiv von 14 % bis 42 % (Spitzensteuersatz ab 69.879 € zu versteuerndem Einkommen) bzw. 45 % (Reichensteuer). Steuerklasse und Kinderfreibeträge steuern nur den monatlichen Abzug, die Jahressteuer richtet sich nach dem tatsächlichen Einkommen.
Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer
Der Soli (5,5 % der Lohnsteuer) fällt seit 2021 nur noch bei höheren Einkommen an, bei Monatsgehältern in Klasse I erst ab etwa 7.700 € brutto. Die Kirchensteuer beträgt 8 % der Lohnsteuer in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % in allen anderen Ländern.
Die vier Sozialversicherungen (Arbeitnehmeranteile 2026)
| Zweig | Ihr Anteil | bis (Monatsbrutto) |
|---|---|---|
| Krankenversicherung | 7,3 % + ½ Zusatzbeitrag (Ø 1,45 %) | 5.812,50 € |
| Pflegeversicherung | 1,8 % (kinderlos ab 23: 2,4 %; weniger ab dem zweiten Kind unter 25, höchstens bis zum fünften) | 5.812,50 € |
| Rentenversicherung | 9,3 % | 8.450,00 € |
| Arbeitslosenversicherung | 1,3 % | 8.450,00 € |
Ihr Arbeitgeber zahlt jeweils etwa denselben Betrag noch einmal obendrauf. Oberhalb der Bemessungsgrenzen bleibt zusätzliches Gehalt beitragsfrei, deshalb sinkt die Abgabenquote bei hohen Gehältern wieder.
Der Zusatzbeitrag: der unterschätzte Hebel
Jede Krankenkasse setzt ihren Zusatzbeitrag selbst fest; der Durchschnitt liegt 2026 bei 2,9 %, die Zusatzbeiträge der Kassen unterscheiden sich aber. Ist der Zusatzbeitrag zwei Prozentpunkte niedriger (etwa 1,9 % statt 3,9 %), bleiben bei 4.000 € Brutto in Klasse I rund 27,75 € mehr netto im Monat.
Beispiel: 4.000 € brutto, Steuerklasse I
Rund 525 € Lohnsteuer, 350 € Kranken-, 96 € Pflege-, 372 € Renten- und 52 € Arbeitslosenversicherung, bleiben etwa 2.606 € netto (kinderlos, ohne Kirchensteuer, Ø-Zusatzbeitrag). Ihre eigenen Zahlen liefert der Brutto-Netto-Rechner, die Quellen die Methodik-Seite.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Grundfreibetrag bei der Lohnsteuer 2026?
Der steuerliche Grundfreibetrag beträgt 2026 12.348 Euro. Bis zu diesem Betrag im Jahr fällt keine Lohnsteuer an.
Muss ich den Solidaritätszuschlag zahlen?
Nein, der Solidaritätszuschlag fällt seit 2021 nur noch bei höheren Einkommen an und wird von den meisten Arbeitnehmern nicht mehr entrichtet.
Bis zu welchem Gehalt zahle ich Rentenversicherungsbeiträge?
Beiträge zur Rentenversicherung werden 2026 nur auf Monatsbrutto bis 8.450 Euro erhoben; darüber bleibt das Gehalt beitragsfrei.
Stand: 2026-11-04. Allgemeine Information, keine Steuerberatung.