Methodik Deutschland (Steuerjahr 2026)
Lohnsteuer, Soli, Kirchensteuer
Die Lohnsteuer wird mit dem amtlichen Programmablaufplan (PAP) 2026 des Bundesfinanzministeriums berechnet, centgenau, über eine aus dem offiziellen XML-Pseudocode generierte, MIT-lizenzierte Bibliothek. Solidaritätszuschlag und die Bemessungsgrundlage der Kirchensteuer kommen aus demselben Verfahren. Kirchensteuersatz: 8 % in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % in allen anderen Ländern.
Sozialversicherung 2026
| Zweig | Satz (AN-Anteil) | Bemessungsgrenze/Monat |
|---|---|---|
| Krankenversicherung | 7,3 % + halber Zusatzbeitrag (Ø 2,9 % → 1,45 %) | 5.812,50 € |
| Pflegeversicherung | 1,8 % (+0,6 % kinderlos ab 23; -0,25 % je Kind 2-5 unter 25; Sachsen: 2,3 %) | 5.812,50 € |
| Rentenversicherung | 9,3 % | 8.450,00 € |
| Arbeitslosenversicherung | 1,3 % | 8.450,00 € |
Quelle: Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 (BGBl. 2025 I Nr. 278).
Annahmen
- Standard ist gesetzlich kranken- und rentenversichert; private Krankenversicherung, Befreiungen von der Renten- oder Arbeitslosenversicherung und geldwerte Vorteile lassen sich im Rechner einstellen.
- Gleichmäßiges Monatsgehalt ohne Einmalzahlungen; sonstige Bezüge (z. B. Weihnachtsgeld) folgen einem eigenen Verfahren.
- Keine Freibeträge außer Kinderfreibeträgen laut Eingabe.
Minijob und Midijob
Bis 603 € im Monat (Minijob) zahlt der Arbeitnehmer nur den Rentenversicherungs-Eigenanteil von 3,6 %, mindestens berechnet auf 175 €, oder nichts nach Befreiung. Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung entfallen; angenommen ist die übliche Pauschsteuer von 2 %, die der Arbeitgeber trägt.
Von 603,01 bis 2.000 € (Übergangsbereich) gilt Paragraf 20 Abs. 2a SGB IV mit dem Faktor F 0,6619 für 2026: beitragspflichtige Einnahme BE = F × 603 + (2000 / 1397 minus 603 / 1397 × F) × (Entgelt minus 603), Arbeitnehmer-Basis 2000 / 1397 × (Entgelt minus 603). Je Zweig ergibt sich der Gesamtbeitrag aus dem verdoppelten, gerundeten halben Beitragssatz auf BE, der Arbeitnehmeranteil aus dem halben Satz auf die Arbeitnehmer-Basis, der Arbeitgeber trägt den Rest. Den PV-Zuschlag für Kinderlose (0,6 % auf BE) zahlt der Arbeitnehmer allein. Die Lohnsteuer rechnet mit dem vollen Lohn, weil der Übergangsbereich steuerlich unbeachtlich ist (BMF-Schreiben vom 14.08.2025, Rz. 7). Geprüft gegen das Rechenbeispiel im Übergangsbereichsrechner der Deutschen Rentenversicherung (650 €, centgenau).
Steuerjahr-Auswahl
Der Brutto-Netto- und der Netto-Brutto-Rechner beherrschen zusätzlich das Steuerjahr 2025 (PAP 2025; Bemessungsgrenzen 8.050 € / 5.512,50 €, Ø-Zusatzbeitrag 2,5 %, Minijob-Grenze 556 €, Faktor F 0,6683). Das BMF bietet für Vorjahre keine externe Prüfschnittstelle mehr an; der 2025-Kern entstammt derselben amtlichen XML-Quelle, deren 2026-Generat wir centgenau gegen den BMF-Steuerrechner verifiziert haben.
Verifikation
Automatisierte Tests decken Steuerklassen, Bemessungsgrenzen, PV-Zu- und -Abschläge, Sachsen, die Kirchensteuer, Minijobs und den Übergangsbereich ab. Referenz: der amtliche BMF-Steuerrechner (bmf-steuerrechner.de); der Lohnsteuer-Kern ist gegen dessen Verfahren centgenau generiert.