Werkstudent 2026: Was vom Brutto übrig bleibt

Als Werkstudent zahlen Sie vom Gehalt nur Rentenversicherung, keine Beiträge zu Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Zwischen 603,01 € und 2.000 € ist auch der Rentenbeitrag reduziert. Bei 1.200 € brutto im Monat bleiben 2026 in Steuerklasse I 1.120,51 € netto. Bedingung: ordentlich immatrikuliert und in der Vorlesungszeit höchstens 20 Stunden pro Woche. Ihr eigenes Netto berechnet der Werkstudentenrechner.

Das Werkstudentenprivileg kurz erklärt

Wer ordentlich studiert und in der Vorlesungszeit höchstens 20 Wochenstunden arbeitet, ist in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei (Paragraf 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V, Paragraf 27 Abs. 4 SGB III). In der Rentenversicherung bleiben Sie pflichtversichert, ein Opt-out wie beim Minijob gibt es nicht. Die Stunden aller Jobs werden zusammengezählt.

Mehr als 20 Stunden sind möglich, wenn die Mehrarbeit nur in den Semesterferien oder abends und am Wochenende stattfindet. Sobald Sie aber innerhalb eines Jahres mehr als 26 Wochen mit mehr als 20 Wochenstunden arbeiten, entfällt das Privileg.

Welche Abzüge bleiben

MonatsbruttoRentenbeitragNetto (Klasse I)
800 €26,23 €773,77 €
1.000 €52,86 €947,14 €
1.200 €79,49 €1.120,51 €
1.500 €119,43 €1.343,40 €
2.000 €186,00 €1.672,75 €
2.500 €232,50 €2.009,00 €

Gegenüber einer normalen Beschäftigung entfallen damit rund 12,45 Prozentpunkte Sozialabgaben. Krankenversichert sein müssen Sie trotzdem: meist in der studentischen Krankenversicherung, die bis zum 30. Lebensjahr möglich ist und deren Beitrag Sie selbst zahlen. Die beitragsfreie Familienversicherung endet, sobald Ihr regelmäßiges Gesamteinkommen über 565 € im Monat liegt, bei typischen Werkstudentengehältern also meist.

Wann fällt Lohnsteuer an?

Werkstudenten zahlen Lohnsteuer nach ihrer Steuerklasse. Weil keine Kranken- und Pflegebeiträge über den Job laufen, berücksichtigt der Lohnsteuerabzug nur den Rentenbeitrag als Vorsorgepauschale. In Steuerklasse I bleibt das Gehalt deshalb nur bis etwa 1.251 € im Monat lohnsteuerfrei. In Steuerklasse VI für einen zweiten Job fällt Lohnsteuer ab dem ersten Euro an. Die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung: Mit der Steuererklärung, in der Sie Ihre Kranken- und Pflegebeiträge absetzen, bekommen viele Studierende sie ganz oder teilweise zurück.

Werkstudent oder Minijob?

Bis 603 € im Monat ist ein Minijob oft einfacher: Sie zahlen höchstens den kleinen Rentenanteil, nach einer Befreiung gar nichts. Gegenüber einer normalen Teilzeitstelle sparen Sie als Werkstudent Sozialabgaben, zahlen aber Ihre studentische Krankenversicherung selbst. Neben der Werkstudentenstelle ist ein Minijob bei einem anderen Arbeitgeber möglich; seine Stunden zählen aber zur 20-Stunden-Grenze.

Häufige Fragen

Gilt die 20-Stunden-Grenze auch in den Semesterferien?

Nein. In der vorlesungsfreien Zeit dürfen Sie mehr arbeiten. Danach müssen die Stunden wieder auf höchstens 20 sinken, und insgesamt dürfen es im Jahr nicht mehr als 26 Wochen mit über 20 Stunden sein.

Was passiert bei mehr als 20 Stunden in der Vorlesungszeit?

Dann entfällt der Werkstudentenstatus in der Regel, und Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung werden wie in jeder normalen Beschäftigung fällig.

Lohnt sich der Rentenbeitrag überhaupt?

Er baut Rentenansprüche und Wartezeiten auf. Im Übergangsbereich zahlen Sie weniger, die Rentenpunkte zählen trotzdem auf das volle Entgelt.

Quellen: Paragraf 6 SGB V, Paragraf 27 SGB III, Paragraf 20 SGB XI, Paragraf 20 SGB IV, Rundschreiben zur Beschäftigung von Studenten, BMF-Schreiben zur Vorsorgepauschale vom 14.08.2025. Stand 2026-11-05.