Besoldung A 11 Baden-Württemberg 2026: Brutto und Netto

In der Besoldungsgruppe A 11 in Baden-Württemberg beträgt das Grundgehalt 4.108,34 € in Stufe 1 und bis zu 5.368,64 € in Stufe 10 im Monat. Ledig, ohne Kinder und mit einem Beispielbeitrag von 300 € für die private Krankenversicherung bleiben in Stufe 3 rund 3.310,06 € netto. Tabelle ab 1. April 2026, vorläufig (Abschlag).

A 11 Baden-Württemberg: Grundgehalt und Netto je Stufe

A 11, Monatsbeträge, Netto mit 300 € PKV-Beitrag
StufeGrundgehaltNetto ledigNetto verh., 2 Kinder
14.108,34 €3.087,76 €4.092,96 €
24.276,16 €3.199,33 €4.191,79 €
34.444,56 €3.310,06 €4.290,61 €
44.616,23 €3.421,73 €4.390,92 €
54.787,90 €3.532,23 €4.490,71 €
64.902,37 €3.605,20 €4.557,09 €
75.018,38 €3.678,55 €4.624,22 €
85.135,16 €3.751,91 €4.691,50 €
95.251,92 €3.824,59 €4.758,56 €
105.368,64 €3.896,81 €4.825,61 €

Netto ledig: Steuerklasse I. Netto verheiratet mit 2 Kindern: Steuerklasse III mit Familienzuschlag, bei gleichem eigenem PKV-Beitrag; Beiträge für Ehepartner und Kinder sind nicht eingerechnet. Beamte zahlen keine Sozialversicherung; den Rest der Krankheitskosten trägt die Beihilfe. Ihr genaues Netto mit Ihrem eigenen Beitrag berechnet der Beamtenbesoldung-Rechner.

Stand der Besoldungsanpassung

Vorläufig: Baden-Württemberg zahlt seit der Augustabrechnung 2026 rückwirkend ab 1. April 2026 2,82 % mehr als Abschlag, vorbehaltlich des Gesetzes. Geplant sind 2,0 % ab 1. März 2027 und 1,0 % ab 1. Januar 2028.

A 11: Grundgehalt nach den nächsten Schritten
Stufejetztab 1. März 2027 (Entwurf)ab 1. Januar 2028 (Entwurf)
14.108,34 €4.190,51 €4.232,42 €
24.276,16 €4.361,68 €4.405,30 €
34.444,56 €4.533,45 €4.578,78 €
44.616,23 €4.708,55 €4.755,64 €
54.787,90 €4.883,66 €4.932,50 €
64.902,37 €5.000,42 €5.050,42 €
75.018,38 €5.118,75 €5.169,94 €
85.135,16 €5.237,86 €5.290,24 €
95.251,92 €5.356,96 €5.410,53 €
105.368,64 €5.476,01 €5.530,77 €

Stufen und Jahresbrutto

Stufenach JahrenJahresbrutto ledig
1049.300 €
2351.314 €
3653.335 €
4955.395 €
51257.455 €
61558.828 €
71860.221 €
82261.622 €
92663.023 €
103064.424 €

Die Einstiegsstufe hängt von der Gruppe ab (A 7 bis A 11 Stufe 1, A 12 Stufe 2, A 13 und A 14 Stufe 3, A 15 und A 16 Stufe 4). In den Stufen 1 bis 6 vergehen je 3 Jahre, ab Stufe 7 je 4 Jahre. Leistungsstufen und Hemmungen können den Aufstieg verschieben. Das Jahresbrutto geht von ganzjährig gleichem Bezug zum aktuellen Satz aus. Eine Sonderzahlung gibt es seit 2008 nicht mehr; sie ist in die Monatsbezüge eingerechnet.

Familienzuschlag und Arbeitszeit

Familienzuschlag: 180,46 € für Verheiratete, 157,78 € je Kind für das erste und zweite Kind (mit Erhöhungsbeträgen in unteren Gruppen, beim zweiten Kind je nach Gruppe und Stufe bis über 500 €), 989,17 € ab dem dritten Kind. Die Wochenarbeitszeit beträgt 41 Stunden.

Häufige Fragen

Was verdient ein Beamter in A 11 Baden-Württemberg netto?

Ledig und mit 300 € PKV-Beitrag rund 3.088 € in Stufe 1 bis 3.897 € in Stufe 10 im Monat. Das genaue Netto hängt vor allem vom eigenen PKV-Beitrag, der Steuerklasse und dem Familienzuschlag ab.

Warum zahlen Beamte keine Sozialversicherung?

Beamte sind kranken-, renten- und arbeitslosenversicherungsfrei. Statt Rente erhalten sie später eine Pension, statt eines Arbeitgeberzuschusses zur Krankenversicherung die Beihilfe. Deshalb liegt ihr Netto bei gleichem Brutto meist deutlich über dem von Angestellten.

Wird das Kindergeld mitgezahlt?

Nein. Kindergeld zahlt die Familienkasse getrennt; der Familienzuschlag für Kinder ist dagegen Teil der Besoldung und steuerpflichtig.

Nächsthöhere Gruppe: A 12 Baden-Württemberg. Nächstniedrigere Gruppe: A 10 Baden-Württemberg. Alle Werte: Besoldungstabelle Baden-Württemberg. Wochenarbeitszeit: 41 Stunden.

Quellen: Landesbesoldungsgesetz Baden-Württemberg Anlagen 6, 12 und 13, Paragrafen 31, 40, 41 und 46 LBesGBW, Entwurf Besoldungsanpassung 2026/2027/2028, Landesamt für Besoldung und Versorgung, Paragraf 4 AzUVO, BMF-Programmablaufplan 2026, BMF-Schreiben zur Vorsorgepauschale vom 14. August 2025. Werte per Skript aus den amtlichen Tabellen übernommen und gegen die gesetzlichen Erhöhungen geprüft. Stand 2026-11-04.