Beamtenbesoldung-Rechner 2026: Netto für Beamte

Beamte zahlen keine Sozialversicherung: Vom Brutto gehen nur Lohnsteuer, gegebenenfalls Soli und Kirchensteuer sowie der eigene Beitrag zur privaten Krankenversicherung ab. Beispiel NRW: A 13 in Stufe 5 bringt 5.221,48 € brutto; ledig, in Steuerklasse I und mit 300 € Krankenversicherung bleiben rund 3.805,73 € netto im Monat.
Steht in der Wohngeld-Mietenstufenliste Ihrer Gemeinde.
Voreingestellt ist ein Beispielwert von 300 €. Tragen Sie Ihren eigenen Beitrag ein; die Beihilfe deckt den Rest der Kosten.
Weitere Angaben
Hängt von Laufbahn und Einstiegsamt ab; siehe Ihre Bezügemitteilung.
Steuerlich zählt nur der Anteil für die Basisabsicherung; ohne Angabe wird der ganze Beitrag angesetzt.
Ihr Netto pro Monat
4.072,27 €
von 5.656,44 € brutto, nach Steuer und Krankenversicherung
Grundgehalt5.656,44 €
Brutto5.656,44 €
Lohnsteuer1.284,17 €
Private Kranken- und Pflegeversicherung300,00 €
Netto4.072,27 €
  • Tabelle gültig ab 1. April 2026, gesetzlich beschlossen.
  • Keine gesonderte Sonderzahlung: Sie ist in die Monatsbezüge eingerechnet.
  • Lohnsteuer nach BMF-Programmablaufplan 2026 für Beamte (keine Sozialversicherung, PKV ohne Arbeitgeberzuschuss). Kindergeld wird getrennt von der Familienkasse gezahlt. Ohne Familienergänzungszuschläge und funktionsbezogene Zulagen.

A 13 im Vergleich: Bund und Länder

A 13 in der Einstiegsstufe, ledig, Steuerklasse I, 300 € PKV-Beitrag
DienstherrStufeBruttoNetto
Bund15.046,30 €3.696,13 €
Baden-Württemberg35.332,12 €3.874,29 €
Bayern55.395,56 €3.913,39 €
Berlin15.060,75 €3.705,25 €
Brandenburg55.072,24 €3.712,49 €
Bremen54.977,19 €3.652,61 €
Hamburg14.939,24 €3.628,57 €
Hessen25.621,28 €4.051,03 €
Mecklenburg-Vorpommern44.956,08 €3.639,25 €
Niedersachsen44.937,05 €3.627,22 €
Nordrhein-Westfalen55.221,48 €3.805,73 €
Rheinland-Pfalz45.120,01 €3.742,43 €
Saarland44.876,99 €3.589,07 €
Sachsen35.179,08 €3.779,33 €
Sachsen-Anhalt14.952,80 €3.637,13 €
Schleswig-Holstein45.352,77 €3.887,02 €
Thüringen55.073,12 €3.713,04 €

Die Tabellen haben unterschiedliche Stufen und Stände. Gesetzlich beschlossen ist die Erhöhung in Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, NRW, Rheinland-Pfalz, im Saarland, in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. Bayern, Baden-Württemberg und Bremen zahlen vorläufig einen Abschlag. In Brandenburg, Hamburg und Thüringen gilt noch die alte Tabelle, die Erhöhung ist ein Gesetzentwurf. Beim Bund gilt gesetzlich die Tabelle von 2024; die Abschläge seit 2025 sind im Rechner als Schätzung wählbar.

So rechnet der Rechner

Das Brutto setzt sich aus Grundgehalt, Familienzuschlag und gegebenenfalls einer Struktur- oder Stellenzulage zusammen. Die Lohnsteuer kommt aus dem amtlichen Programmablaufplan 2026 für Beamte: ohne Renten- und Arbeitslosenversicherung und mit dem Beitrag zur privaten Basisabsicherung als Vorsorgepauschale. Einen Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung gibt es nicht, weil die Beihilfe einen Teil der Krankheitskosten erstattet: für Beamte meist 50 %, mit zwei oder mehr Kindern 70 %.

Ihr PKV-Beitrag

Der Beitrag zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung ist bei jedem anders und hängt von Alter, Tarif und Gesundheit ab. Der Rechner setzt als Beispiel 300 € an; tragen Sie Ihren eigenen Beitrag ein. Für die Lohnsteuer zählt nur der Anteil für die Basisabsicherung, den Ihre Versicherung elektronisch an das Finanzamt meldet; kennen Sie ihn, geben Sie ihn unter den weiteren Angaben ein.

In einigen Ländern, etwa Baden-Württemberg und Niedersachsen, können Beamte statt der Beihilfe eine pauschale Beihilfe wählen und gesetzlich versichert sein; dann zahlt der Dienstherr die Hälfte des Krankenkassenbeitrags. Diese Variante bildet der Rechner noch nicht ab.

Besoldungstabellen

Bund, Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen. Für Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst gibt es den TVöD-Rechner.

Häufige Fragen

Was ist die Erfahrungsstufe?

Das Grundgehalt steigt mit der Zeit im Dienst in Erfahrungsstufen. Wie lange jede Stufe dauert und wo man beginnt, regelt jedes Besoldungsgesetz anders; die Tabellenseiten erklären es für jeden Dienstherrn.

Was ist mit Kindergeld?

Kindergeld zahlt die Familienkasse getrennt. Der Familienzuschlag für Kinder gehört dagegen zur Besoldung und wird versteuert.

Sind alle Bundesländer enthalten?

Ja, der Rechner umfasst den Bund und alle 16 Länder mit ihren eigenen Tabellen, Familienzuschlägen und Sonderzahlungen. Hessen und Sachsen zahlen die Sonderzahlung monatlich; sie ist dort im Brutto enthalten.

Quellen: Besoldungsgesetze und Tabellen des Bundes und der 16 Länder (siehe Tabellenseiten), BMF-Programmablaufplan 2026, BMF-Schreiben zur Vorsorgepauschale vom 14. August 2025, Paragraf 46 BBhV und Beihilferecht der Länder. Stand 2026-11-04.