Steuerklasse nach der Heirat: wechseln oder nicht?

Nach der Hochzeit landen beide Partner automatisch in Steuerklasse IV/IV. Ein Wechsel zu III/V lohnt sich beim Monatsnetto, wenn ein Partner deutlich mehr verdient: bei 4.500 € brutto bringt Klasse III rund 350 € mehr Monatsnetto als Klasse IV. An der Jahressteuer ändert die Wahl nichts, nur an Liquidität und einer möglichen Nachzahlung.

Was nach der Hochzeit automatisch passiert

Das Standesamt meldet die Ehe, und das Finanzamt stellt beide Partner auf IV/IV um, rückwirkend zum Monatsbeginn der Heirat. Wer nichts tut, bleibt in dieser Kombination. Für Paare mit ähnlichen Gehältern ist das meist auch die beste Wahl, weil der Lohnsteuerabzug nah an der späteren Jahressteuer liegt.

Die drei Kombinationen im Vergleich

KombinationFür wenWirkung
IV / IVÄhnliche GehälterAbzug wie bei Ledigen, kaum Nachzahlung
III / VEin Gehalt deutlich höherMaximales Monatsnetto beim Hauptverdiener, oft Nachzahlung und Pflicht zur Steuererklärung
IV / IV mit FaktorGenauer Abzug gewünschtVerteilt den Splittingvorteil fair auf beide, Erklärung ebenfalls Pflicht

Durchrechnen statt raten: der Steuerklassenrechner vergleicht alle drei Kombinationen mit Ihren beiden Gehältern auf Basis des amtlichen Programmablaufplans 2026.

So läuft der Wechsel

Der Antrag "Erklärung zum Steuerklassenwechsel bei Ehegatten" geht online über ELSTER oder als Formular ans Finanzamt, von beiden Partnern unterschrieben. Der Wechsel wirkt ab dem Folgemonat des Antrags. Seit einigen Jahren ist der Wechsel mehrmals pro Jahr erlaubt, nicht mehr nur einmal. Für Lohnersatzleistungen wie Elterngeld zählt die Steuerklasse mehrerer Monate vor dem Bezug, deshalb früh planen; Details im Elterngeld-Ratgeber.

Der Klassiker: III/V und die Nachzahlung

III/V holt beim Hauptverdiener das höchste Monatsnetto heraus, zieht beim Partner in V aber überproportional viel ab. Weil der gemeinsame Abzug übers Jahr oft zu niedrig ist, kommt es bei der Pflichtveranlagung häufig zu Nachzahlungen. Wer gleichmäßige Monatsnetto ohne Überraschungen will, fährt mit IV/IV mit Faktor am genauesten. Die frühere Planung, III/V durch das Faktorverfahren zu ersetzen, wurde im Dezember 2024 gestrichen; 2026 gilt die freie Wahl.

Häufige Fragen

Ändert die Steuerklasse, wie viel Steuer wir insgesamt zahlen?

Nein. Die Jahressteuer ergibt sich aus dem Splittingtarif bei der Veranlagung. Die Klasse steuert nur, wie viel monatlich vorab einbehalten wird.

Bis wann muss der Wechsel beantragt sein?

Damit er noch für ein Kalenderjahr wirkt, muss der Antrag bis zum 30. November beim Finanzamt eingehen; er gilt dann ab dem Folgemonat.

Welche Klasse gilt im Heiratsjahr rückwirkend?

IV/IV ab dem Heiratsmonat. Für die Monate davor bleibt es beim bisherigen Abzug; ausgeglichen wird alles über die Steuererklärung.

Beispiele mit dem amtlichen BMF-Programmablaufplan 2026 berechnet (Steuerklasse I bis VI, Kirchensteuer aus). Zuletzt aktualisiert am 2026-11-04.