Methodik Österreich (2026)

Modell

Angestellte mit 14 Bezügen: zwölf laufende Monatsgehälter sowie Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Steuerjahr 2026, ohne Pendlerpauschale, Kinder und Sachbezüge. Die monatliche Lohnsteuer wird über den auf das Jahr hochgerechneten Tarif ermittelt, einschließlich eines Zwölftels der Werbungskostenpauschale von 132 Euro, genau wie es die amtliche Lohnverrechnung vorsieht.

Tarif 2026

0 Prozent bis 13.539 Euro, danach 20, 30, 40 und 48 Prozent ab 21.992, 36.458, 70.365 und 104.859 Euro, 50 Prozent bis 1.000.000 Euro und 55 Prozent darüber. Die unteren fünf Stufen sind durch die automatische Inflationsanpassung um 1,7333 Prozent gestiegen, die oberste Stufe ist unverändert festgeschrieben. Der Verkehrsabsetzbetrag beträgt 496 Euro.

Sozialversicherung 2026

Der Arbeitnehmeranteil auf laufende Bezüge beträgt 18,07 Prozent, zusammengesetzt aus Pensionsversicherung 10,25, Krankenversicherung 3,87, Arbeitslosenversicherung 2,95, Arbeiterkammerumlage 0,50 und Wohnbauförderungsbeitrag 0,50. In Wien sind es 18,32 Prozent, weil der Wohnbauförderungsbeitrag dort auf 0,75 Prozent angehoben wurde. Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung ist bei niedrigen Einkommen vermindert: 0, 1 und 2 Prozent unterhalb monatlicher Beitragsgrundlagen von 2.225, 2.427 und 2.630 Euro. Die Höchstbeitragsgrundlage liegt bei 6.930 Euro im Monat. Auf Sonderzahlungen entfallen 17,07 Prozent, ohne Arbeiterkammerumlage und Wohnbauförderungsbeitrag und damit auch ohne Wiener Zuschlag, bei niedrigen Einkommen entsprechend weniger, bis zu einer eigenen Jahresgrundlage von 13.860 Euro.

13. und 14. Gehalt

Besteuert wird innerhalb des Jahressechstels nach dem Freibetrag von 620 Euro mit 6 Prozent, darüber mit 27 Prozent ab 24.380 Euro und 35,75 Prozent ab 49.380 Euro der Sonderzahlungsbasis. Unterhalb der Freigrenze von 2.615 Euro bleiben Sonderzahlungen vollständig steuerfrei. Bei 14 gleichen Bezügen füllen die beiden Sonderzahlungen das Jahressechstel genau aus.

Nicht abgebildet

Pendlerpauschale und Pendlereuro, Familienbonus Plus und Kinderabsetzbeträge, der Alleinverdienerabsetzbetrag, Sachbezüge, die SV-Rückerstattung bei niedrigem Einkommen (Negativsteuer, die über die Jahresveranlagung abgewickelt wird) sowie der Sechstelüberhang bei Bonuszahlungen, die über zwei Monatsgehälter hinausgehen.

Quellen und Prüfung

BMF für Tarif und amtlichen Brutto-Netto-Rechner, ÖGK und sozialversicherung.gv.at für Beitragssätze und Höchstbeitragsgrundlagen, WKO und usp.gv.at für die Anpassung 2026. Automatisierte Referenztests laufen vor jeder Veröffentlichung und reproduzieren den amtlichen BMF-Rechner auf wenige Cent genau, geprüft bei 2.500, 3.500, 5.000 und 8.000 Euro monatlich, jeweils auch in der Wiener Variante und an beiden Beitragsgrenzen.

Häufige Fragen

Werden 13. und 14. Gehalt berücksichtigt?

Ja. Bei 14 gleichen Bezügen füllen Urlaubs- und Weihnachtsgeld das Jahressechstel genau aus und werden nach dem Freibetrag von 620 Euro mit dem festen Satz von 6 Prozent besteuert.

Welcher Sozialversicherungssatz gilt in Wien?

In Wien beträgt der Arbeitnehmeranteil auf laufende Bezüge 18,32 Prozent und damit 0,25 Prozentpunkte mehr als im übrigen Bundesgebiet, weil der Wohnbauförderungsbeitrag dort 0,75 statt 0,50 Prozent beträgt.

Wie wird die 6-Prozent-Besteuerung der Sonderzahlungen gerechnet?

Sonderzahlungen werden innerhalb des Jahressechstels nach einem Freibetrag von 620 Euro mit 6 Prozent besteuert. Oberhalb von 24.380 Euro steigt der Satz auf 27 Prozent, oberhalb von 49.380 Euro auf 35,75 Prozent der Sonderzahlungsbasis.

Stand 05.11.2026. Zum Brutto-Netto-Rechner Österreich, zur Methodikübersicht oder zur englischen Fassung dieser Seite.