Methodik Japan (2026)
Modell
Angestellte Person mit zwölf gleichen Monatsbezügen, standardmäßig mit dem Krankenversicherungssatz für Tokio und unter 40 Jahre alt, sofern Sie nichts anderes angeben. Das Einkommensjahr 2026 ist das Kalenderjahr.
Quellen
Die Werte zur Einkommensteuer (shotokuzei) stammen aus den eigenen Seiten der National Tax Agency, der japanischen Steuerbehörde, für 2026: die Tarifstabelle (Nr. 2260), der Abzug für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (employment income deduction, Nr. 1410) und der Grundfreibetrag (Nr. 1199). Die Beitragssätze sind die veröffentlichten Werte für das Fiskaljahr 2026 zur Kranken- und Pflegeversicherung, der Satz und die Beitragsgrenze der Arbeitnehmerrentenversicherung sowie der Satz der Arbeitslosenversicherung.
Was sich 2026 geändert hat
Der Mindestbetrag des Arbeitnehmerabzugs ist von 650.000 auf 740.000 Yen gestiegen, und der Grundfreibetrag erreicht 1.040.000 Yen bei einem Gesamteinkommen bis 4,89 Millionen Yen; er sinkt danach auf 670.000 und schließlich auf 620.000 Yen. Zusammen stellen beide Abzüge Gehalt bis 1.780.000 Yen von der Einkommensteuer frei und treten damit an die Stelle der vielbeachteten Schwelle von 1,03 Millionen Yen.
Zwei Bemessungsgrundlagen, die voneinander abweichen
Die Reform betrifft ausschließlich die nationale Einkommensteuer. Der Grundfreibetrag der lokalen Einwohnersteuer (juminzei) bleibt bei 430.000 Yen, sodass die nationale und die lokale Bemessungsgrundlage 2026 in der gemeinsamen Stufe um 610.000 Yen auseinanderliegen und getrennt berechnet werden. Die Sozialversicherungsbeiträge sind gegen beide voll abzugsfähig und werden deshalb zuerst ermittelt. Ein Rechner, der den höheren nationalen Freibetrag auch auf die Einwohnersteuer anwendet, weist ein zu hohes Nettoeinkommen aus; die Abweichung der Bemessungsgrundlagen wird in den Tests direkt geprüft.
Komponenten
Die Einkommensteuer folgt der Tabelle mit sieben Stufen und den dort veröffentlichten Abzugsbeträgen, angewandt auf das zu versteuernde Einkommen, das auf volle tausend Yen abgerundet wird. Die Sonder-Einkommensteuer für den Wiederaufbau (Wiederaufbauzuschlag, reconstruction surtax) schlägt 2,1 Prozent des Einkommensteuerbetrags hinzu. Die Einwohnersteuer beträgt 10 Prozent ihrer eigenen Bemessungsgrundlage plus eine Kopfpauschale von 5.000 Yen. Auf Arbeitnehmerseite fallen an: Rentenversicherung 9,15 Prozent, begrenzt auf 650.000 Yen monatliches Standardentgelt, Krankenversicherung in Höhe der Hälfte des Präfektursatzes, Pflegeversicherung 0,81 Prozent für Versicherte im Alter von 40 bis 64 Jahren, die neue Abgabe zur Kinder- und Betreuungsförderung (child and childcare support levy) mit 0,115 Prozent ab April 2026 sowie Arbeitslosenversicherung mit 0,5 Prozent des Gesamtlohns. Für eine Beschäftigte unter 40 Jahren in Tokio unterhalb der Beitragsgrenzen ergibt das zusammen 14,69 Prozent des Gehalts.
Umfang und Grenzen
Boni bleiben außen vor, ebenso ihre eigenen Beitragsgrenzen. Die Beiträge werden auf das tatsächliche Gehalt erhoben und nicht über die Tabellen der Standardklassen des monatlichen Entgelts, was um höchstens eine halbe Klasse abweicht. Angehörige und die zugehörigen Abzüge sind nicht abgebildet, ebenso nicht der Anpassungsabzug bei der Einwohnersteuer, der einige tausend Yen im Jahr wert ist und dessen Eingangswerte für 2026 nicht überprüfbar waren. Die Sonder-Einkommensteuer für die Verteidigung (Special Defence Income Tax) wird nicht angewendet, weil sie erst 2027 beginnt; sie beansprucht dann 1 Prozent, während der Wiederaufbauanteil auf 1,1 Prozent sinkt, sodass die kombinierten 2,1 Prozent unverändert bleiben.
Prüfung
Dreiundzwanzig automatisierte Tests decken die veröffentlichten Tabellen ab, die Stetigkeit des Arbeitnehmerabzugs an jeder Stufengrenze, die Stufen des Grundfreibetrags, die Abweichung der Bemessungsgrundlagen, die Beitragsgrenzen und den Spitzengrenzsatz von 44,2 Prozent. Das eigene Rechenbeispiel der National Tax Agency dient als Testvorlage, und die vollständige Aufschlüsselung beim japanischen Durchschnittsgehalt wurde von Hand gegen die Tabellen abgeglichen.
Häufige Fragen
Gilt die Abzugsreform 2026 auch für die Einwohnersteuer?
Nein, und genau darin liegt die Falle. Die Reform hebt den nationalen Grundfreibetrag für die meisten Erwerbstätigen auf 1.040.000 Yen, der Grundfreibetrag der lokalen Einwohnersteuer bleibt jedoch bei 430.000 Yen. Beide Steuern werden deshalb auf Bemessungsgrundlagen berechnet, die sich in der gemeinsamen Stufe um 610.000 Yen unterscheiden.
Warum passt der Betrag der Einwohnersteuer nicht zu meinem aktuellen Gehalt?
Die Einwohnersteuer wird auf das Einkommen des Vorjahres erhoben, und die Steuerpflicht richtet sich danach, ob Sie am 1. Januar als Einwohner gemeldet waren. Ausgewiesen wird der Dauerzustand, also der Betrag, den jemand mit diesem Gehalt zahlt, sobald er etabliert ist. Wer neu zuzieht, zahlt im ersten Kalenderjahr nichts und sieht im zweiten Jahr rund 10 Prozent mehr Abzug.
Sind Bonuszahlungen enthalten?
Nein. Die japanischen Saisonboni sind erheblich und unterliegen eigenen Beitragsgrenzen für Standardboni, deshalb bleiben sie außen vor. Geben Sie nur das Grundgehalt ein; die tatsächliche Jahresvergütung inklusive Boni liegt oft 16 Prozent oder mehr über dem zwölffachen Grundgehalt.
Stand 05.11.2026. Zum Gehaltsrechner Japan, zur Methodikübersicht oder zur englischen Fassung dieser Seite.