Kündigungsfristrechner
Besondere Fälle
| Beschäftigt beim Zugang | 5 Jahre, 7 Monate |
|---|---|
| Frist läuft ab am | 2. Dezember 2026 |
| Spätester Zugang für dieses Ende | 17. November 2026 |
- Die Kündigung muss schriftlich auf Papier mit Unterschrift erfolgen; E-Mail, WhatsApp oder Scan reichen nicht (Paragraf 623 BGB). Das Ergebnis ist das frühestmögliche Ende; Vertrag und Tarifvertrag können längere Fristen vorsehen.
Gesetzliche Kündigungsfristen nach Paragraf 622 BGB
| Betriebszugehörigkeit | Frist, wenn der Arbeitgeber kündigt |
|---|---|
| Probezeit (höchstens 6 Monate) | 2 Wochen, beide Seiten |
| unter 2 Jahre | 4 Wochen zum 15. oder Monatsende |
| ab 2 Jahre | 1 Monat zum Monatsende |
| ab 5 Jahre | 2 Monate zum Monatsende |
| ab 8 Jahre | 3 Monate zum Monatsende |
| ab 10 Jahre | 4 Monate zum Monatsende |
| ab 12 Jahre | 5 Monate zum Monatsende |
| ab 15 Jahre | 6 Monate zum Monatsende |
| ab 20 Jahre | 7 Monate zum Monatsende |
Die längeren Fristen gelten nur für Kündigungen durch den Arbeitgeber. Arbeitnehmer kündigen weiter mit 4 Wochen zum 15. oder Monatsende, außer der Vertrag überträgt die längeren Fristen auf beide Seiten. Für Arbeitnehmer darf die Frist nie länger sein als für den Arbeitgeber. Alle Jahre im Betrieb zählen, auch die Ausbildung und die Zeit vor dem 25. Geburtstag; die frühere Altersgrenze ist seit 2019 aus dem Gesetz gestrichen.
So wird die Frist gezählt
Die Frist beginnt am Tag nach dem Zugang der Kündigung. Eine Frist in Wochen endet am selben Wochentag, eine Frist in Monaten am Tag mit derselben Zahl; gibt es diesen Tag nicht, etwa den 31. im November, am Monatsletzten. Danach gilt der nächste zulässige Termin. Fällt das Ende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, bleibt es dabei: Die Regel über das Verschieben auf den nächsten Werktag gilt für Kündigungsfristen nicht.
| Gewünschtes Ende | Kündigung muss zugehen bis |
|---|---|
| Di., 15.12.2026 | Di., 17.11.2026 |
| Do., 31.12.2026 | Do., 03.12.2026 |
| Fr., 15.01.2027 | Fr., 18.12.2026 |
| So., 31.01.2027 | So., 03.01.2027 |
| Mo., 15.02.2027 | Mo., 18.01.2027 |
| So., 28.02.2027 | So., 31.01.2027 |
Liegt der späteste Zugang auf einem Sonntag, muss die Kündigung in der Praxis früher ankommen, etwa per Bote oder persönlicher Übergabe am Samstag.
Zugang und Schriftform
Eine Kündigung wird erst wirksam, wenn sie zugeht. Ein Brief im Briefkasten geht zu, sobald man ihn nach den üblichen Zustellzeiten herausnehmen kann, auch wenn der Empfänger im Urlaub oder krank ist. Ein Einwurf-Einschreiben beweist den Zugang nur mit dem Auslieferungsbeleg. Sicher ist die persönliche Übergabe unter Zeugen oder ein Bote, der Inhalt und Uhrzeit festhält. Die Kündigung muss auf Papier eigenhändig unterschrieben sein; E-Mail, Fax oder ein eingescanntes Schreiben reichen nicht.
Öffentlicher Dienst: TVöD und TV-L
Im TVöD und TV-L gelten die Fristen für beide Seiten: in den ersten 6 Monaten 2 Wochen zum Monatsschluss, bis zu einem Jahr 1 Monat zum Monatsschluss, danach 6 Wochen und ab 5, 8, 10 und 12 Jahren Beschäftigungszeit 3, 4, 5 und 6 Monate, jeweils zum Ende eines Kalendervierteljahres. Wer 40 Jahre alt ist und mehr als 15 Jahre beschäftigt war, ist ordentlich unkündbar; bei den Kommunen und im TV-L gilt das nur im Tarifgebiet West, beim Bund für alle.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn in der Kündigung ein zu früher Termin steht?
In der Regel gilt sie zum nächstzulässigen Termin, wenn klar ist, dass das Arbeitsverhältnis auf jeden Fall enden soll. Der Rechner zeigt immer diesen Termin.
Gelten die Fristen auch im Kleinbetrieb?
Ja. In Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten darf der Vertrag aber 4 Wochen ohne festen Termin vorsehen. Die verlängerten Fristen nach Betriebszugehörigkeit gelten trotzdem.
Wer darf gar nicht gekündigt werden?
In Schwangerschaft, Mutterschutz und Elternzeit darf der Arbeitgeber nur mit Zulassung der Behörde kündigen. Schwerbehinderte Menschen brauchen nach 6 Monaten Beschäftigung die Zustimmung des Integrationsamts. Befristete Verträge sind nur kündbar, wenn das vereinbart ist.
Wie viel Urlaub steht mir beim Ausscheiden noch zu?
Das berechnet der Urlaubsanspruch-Rechner, auch die Auszahlung offener Tage.
Quellen: Paragrafen 130, 187, 188, 193, 622 und 623 BGB, Paragraf 22 BBiG, Paragraf 113 InsO, Paragrafen 168, 169 und 173 SGB IX, Paragraf 17 MuSchG, Paragrafen 18 und 19 BEEG, Paragraf 15 TzBfG, Paragraf 34 TVöD und TV-L, BAG 2 AZR 714/08, 2 AZR 1057/12, 2 AZR 660/19, 2 AZR 213/23, 2 AZR 68/24, 2 AZR 275/23. Keine Rechtsberatung. Stand 2026-11-04.